Förderdaten Wärmepumpen

Einen vollständigen Datensatz der Förderdaten für Wärmepumpen mit folgenden Inhalten:

- Installationsort (PLZ)
- Baujahr des Gebäudes
- Art des Gebäudes (Wohn- oder Nichtwohngebäude)
- Anzahl der Wohneinheiten
- Installationsjahr der Wärmepumpe
- Wärmepumpenart
- Hersteller
- Typbezeichnung
- Nennwärmeleistung
- Angaben zum Verwendungszweck (Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden, Raumheizung von Gebäuden, Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze)
- Angaben zur Betriebsart: elektrisch betriebene Wärmepumpe, gasbetriebene Wärmepumpe
- Angaben zur Jahresarbeitszahl bzw. –heizzahl
- Gesamt-Pufferspeichervolumen
- Installationskosten
- Ist Wärmepumpe alleiniger Wärmeerzeuger / Art des weiteren Wärmeerzeugers (falls bekannt)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. April 2022
  • Frist
    24. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen vollständig…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderdaten Wärmepumpen [#246696]
Datum
20. April 2022 11:43
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen vollständigen Datensatz der Förderdaten für Wärmepumpen mit folgenden Inhalten: - Installationsort (PLZ) - Baujahr des Gebäudes - Art des Gebäudes (Wohn- oder Nichtwohngebäude) - Anzahl der Wohneinheiten - Installationsjahr der Wärmepumpe - Wärmepumpenart - Hersteller - Typbezeichnung - Nennwärmeleistung - Angaben zum Verwendungszweck (Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden, Raumheizung von Gebäuden, Bereitstellung von Wärme in Wärmenetze) - Angaben zur Betriebsart: elektrisch betriebene Wärmepumpe, gasbetriebene Wärmepumpe - Angaben zur Jahresarbeitszahl bzw. –heizzahl - Gesamt-Pufferspeichervolumen - Installationskosten - Ist Wärmepumpe alleiniger Wärmeerzeuger / Art des weiteren Wärmeerzeugers (falls bekannt)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 Sehr Antragstell…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22
Datum
21. April 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist beim BAFA eingegangen. Der Vorgang hat das Aktenzeichen IFso-562/22 erhalten. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jeder Kommunikation mit dem BAFA an. Zu Ihrem Antrag besteht Rücksprachebedarf. Bitte erläutern Sie, was Sie genau unter "einen vollständigen Datensatz der Förderdaten für Wärmepumpen" mit den von Ihnen genannten Inhalten verstehen. Ihr bisheriger Antrag ist nicht verständlich und kann daher nicht bearbeitet werden. Ich weiße außerdem darauf hin, dass Auskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sein können. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrechterhalten wollen. Ob die Auskunft gebührenpflichtig ist oder nicht und in welcher Höhe Kosten anfallen können, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696] Se…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696]
Datum
21. April 2022 17:52
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung und die Rückfrage. Mit vollständig ist einerseits der Zeitraum gemeint, hier sind die Daten seit Beginn der Förderdauer, bis zum heutigen Zeitpunkt von Interesse. Des Weiteren soll damit auch der Umfang der Daten beschrieben werden. Die in der Anfrage mit Spiegelstrichen versehenen Punkte, wurden aus den BAFA-Antragsunterlagen kopiert, daher ist davon auszugehen, dass diese Daten vorliegen. Diese Daten werden erbeten. Sollte die Auskunft gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie mir die Höhe der Gebühren vorher mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246696/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696] Se…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696]
Datum
24. Mai 2022 15:37
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderdaten Wärmepumpen“ vom 20.04.2022 (#246696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Mai 2022 15:37
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696] Se…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696]
Datum
24. Mai 2022 19:44
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderdaten Wärmepumpen“ vom 20.04.2022 (#246696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696] Se…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696]
Datum
21. Juni 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG vom 20.04.2022. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung bedarf es zur Beantwortung Ihres Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen einer weitergehenden Präzisierung Ihres Begehrens. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: - Auf welches Förderprogramm bezieht sich Ihre Anfrage: Bundesförderung für effiziente Gebäude oder Marktanreizprogramm 2020 - Auf welche Phase der Antragsbearbeitung bezieht sich Ihre Anfrage: o eingereichte Förderanträge, o erteilte Bewilligungen, o ausgezahlte Fördermittel? Ihre Rückmeldung ist nicht nur für die Beantwortung Ihres Informationszugangsantrags von Bedeutung, sondern auch für die Einschätzung der Gebührenhöhe. Ich weise außerdem daraufhin, dass Ihre Anfrage in Teilen Daten betrifft, die die Identifizierbarkeit natürlicher Personen ermöglicht. In diesem Fall steht Ihrem Antrag § 5 IFG entgegen. Außerdem liegen hier Daten insbesondere in Bezug auf die folgenden Aspekte nicht vor: - Betriebsart - Jahresarbeitszahl - Pufferspeichervolumen Ihre Rückmeldung erwarte ich bis zum 29.07.2022. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
WG: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696] Se…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
WG: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696]
Datum
8. November 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG vom 20.04.2022, hiesiges Az. Z13-IFso-562/22. Es ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Gegenstand des Informationszugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 IFG sind amtliche Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sein müssen. Ihr ursprünglicher Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 20.04.2022 sowie Ihre Ergänzung vom 21.04.2022 sind nicht gerichtet auf bestimmte bzw. bestimmbare konkrete amtliche Informationen. Auf die diesseitige Aufforderung zur Stellungnahme und Präzisierung Ihres Antrags vom 21.06.2022 haben Sie nicht reagiert. Es ist daher nicht feststellbar, welche konkreten amtlichen Informationen von Ihnen begehrt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie binnen eines Monats nach Zugang Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz - Az. IFso-562/22 [#246696]
Datum
11. März 2023 11:20
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Die Anfrage bezieht sich auf beide Förderprogramme. Hintergrund ist, dass wir für eine erfolgreiche Integration der Erneuerbaren darstellen müssen, an welchen Orten wie viele Wärmepumpen zugebaut wurden. Hierfür sind wir auf beide Datenquellen angewiesen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246696/

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. März 2023 11:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.