Fördermittelvergabe EFRE und ESF

1.) eine Übersicht der durch EFRE-Fördermittel finanzierten und/oder beantragten Fördervorhaben seit 2015, auf die Folgendes zutrifft:
a) "investment location", also Empfängersitz ist angegeben mit der PLZ "18119"
b) es handelt sich um Vorhaben innerhalb der Prioritätsachse 1 ("PA 1").

Weiterhin senden Sie mir bitte alle Anträge, Bewilligungsbescheid, Zwischenberichte, ggfs. Abschlussberichte, Sachberichte oder vergleichbare Berichte der jeweiligen Vorhaben. Persönliche Daten der Antragsteller sind natürlich von der Anfrage ausgenommen.

Die Übersicht und/oder die angefragten Dokumenten sollen mindestens folgende Informationen beinhalten:
-Vorhabennummer
-Antragsdatum
-Datum Bewilligungsbescheid
-Laufzeit der Vorhaben
-beantragte EFRE-Mittel in Euro
-bewilligte EFRE-Mittel in Euro
-bereits ausgezahlte EFRE-Mittel in Euro
-detaillierte Auflistung der Verwendungszwecke der bewilligten EFRE-Mittel

Weiterhin senden Sie mir bitte eine Aufstellung, ob und in welcher Form die beschriebenen Vorhaben auf ihre Konformität mit den geltenden Richtlinien und Satzungen bereits geprüft wurden.

2.) Informationen zu den aus ESF-Fördermitteln finanzierten und/oder beantragten Fördervorhaben mit den Vorhabennummern:
-ESF/14-BM-A55-0036/16
-ESF/14-BM-A55-0037/16
-ESF/14-BM-A55-0038/16
-ESF/14-BM-A55-0039/16
-ESF/14-BM-A55-0040/16
-ESF/14-BM-A55-0041/16
-ESF/14-BM-A55-0042/16
-ESF/14-BM-A55-0043/16
-ESF/14-BM-A55-0044/16

Spezifisch senden Sie mir bitte alle Anträge, Bewilligungsbescheid, Zwischenberichte, ggfs. Abschlussberichte, Sachberichte oder vergleichbare Berichte der jeweiligen Vorhaben. Persönliche Daten der Antragsteller sind natürlich von der Anfrage ausgenommen.

Die angefragten Dokumenten sollen mindestens folgende Informationen beinhalten:
-Vorhabennummer
-Antragsdatum
-Datum Bewilligungsbescheid
-Laufzeit der Vorhaben
-beantragte EFRE-Mittel in Euro
-bewilligte EFRE-Mittel in Euro
-bereits ausgezahlte EFRE-Mittel in Euro
-detaillierte Auflistung der Verwendungszwecke der bewilligten EFRE-Mittel

Weiterhin senden Sie mir bitte eine Aufstellung, ob und in welcher Form die beschriebenen Vorhaben auf ihre Konformität mit den geltenden Richtlinien und Satzungen bereits geprüft wurden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. September 2020
  • Frist
    25. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
21. September 2020 17:21
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) eine Übersicht der durch EFRE-Fördermittel finanzierten und/oder beantragten Fördervorhaben seit 2015, auf die Folgendes zutrifft: a) "investment location", also Empfängersitz ist angegeben mit der PLZ "18119" b) es handelt sich um Vorhaben innerhalb der Prioritätsachse 1 ("PA 1"). Weiterhin senden Sie mir bitte alle Anträge, Bewilligungsbescheid, Zwischenberichte, ggfs. Abschlussberichte, Sachberichte oder vergleichbare Berichte der jeweiligen Vorhaben. Persönliche Daten der Antragsteller sind natürlich von der Anfrage ausgenommen. Die Übersicht und/oder die angefragten Dokumenten sollen mindestens folgende Informationen beinhalten: -Vorhabennummer -Antragsdatum -Datum Bewilligungsbescheid -Laufzeit der Vorhaben -beantragte EFRE-Mittel in Euro -bewilligte EFRE-Mittel in Euro -bereits ausgezahlte EFRE-Mittel in Euro -detaillierte Auflistung der Verwendungszwecke der bewilligten EFRE-Mittel Weiterhin senden Sie mir bitte eine Aufstellung, ob und in welcher Form die beschriebenen Vorhaben auf ihre Konformität mit den geltenden Richtlinien und Satzungen bereits geprüft wurden. 2.) Informationen zu den aus ESF-Fördermitteln finanzierten und/oder beantragten Fördervorhaben mit den Vorhabennummern: -ESF/14-BM-A55-0036/16 -ESF/14-BM-A55-0037/16 -ESF/14-BM-A55-0038/16 -ESF/14-BM-A55-0039/16 -ESF/14-BM-A55-0040/16 -ESF/14-BM-A55-0041/16 -ESF/14-BM-A55-0042/16 -ESF/14-BM-A55-0043/16 -ESF/14-BM-A55-0044/16 Spezifisch senden Sie mir bitte alle Anträge, Bewilligungsbescheid, Zwischenberichte, ggfs. Abschlussberichte, Sachberichte oder vergleichbare Berichte der jeweiligen Vorhaben. Persönliche Daten der Antragsteller sind natürlich von der Anfrage ausgenommen. Die angefragten Dokumenten sollen mindestens folgende Informationen beinhalten: -Vorhabennummer -Antragsdatum -Datum Bewilligungsbescheid -Laufzeit der Vorhaben -beantragte EFRE-Mittel in Euro -bewilligte EFRE-Mittel in Euro -bereits ausgezahlte EFRE-Mittel in Euro -detaillierte Auflistung der Verwendungszwecke der bewilligten EFRE-Mittel Weiterhin senden Sie mir bitte eine Aufstellung, ob und in welcher Form die beschriebenen Vorhaben auf ihre Konformität mit den geltenden Richtlinien und Satzungen bereits geprüft wurden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
21. September 2020 17:22
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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42,5 KB
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage. Die Zuständigkeit für die von Ihrer…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
23. September 2020 19:46
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,4 KB
image002.jpg
5,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage. Die Zuständigkeit für die von Ihrer Anfrage betroffenen Förderinstrumente liegt bei verschiedenen Stellen. Ihre Anfrage habe ich daher an die jeweils zuständigen Behörden weitergeleitet: Für den Bereich des EFRE sind dies - das Referat 320 Hochschulbau, Universitätsmedizin, Investitionen im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, - das Referat 310 Technologie hier im Haus, - das Referat 320 Förderung der kommunalen Infrastruktur hier im Haus. Für den ESF erhalten Sie noch eine gesonderte Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr zeitnahe Auskunft und die Weiterleitung an die entsprechen…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
24. September 2020 11:09
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr zeitnahe Auskunft und die Weiterleitung an die entsprechenden Kollegen und Kolleginnen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage für den Zuständigkeitsbereich des ESF…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Anfrage nach dem IFG - Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
25. September 2020 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage für den Zuständigkeitsbereich des ESF. Ich habe Ihre Anfrage an das zuständige Referat VII 340 - Forschungsförderung, Forschungspolitik - im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüße…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG - Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
25. September 2020 15:29
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die Weiterleitung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre IFG-Anfrage vom 21.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend übersende ic…
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des Bildungsministeriums M-V für den Bereich EFRE-Wissenschaftliche Geräte und eine Übersicht mit den von Ihnen erbetenen Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in das Referat ESF-Fondsverwaltung/-steuerung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit un…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Zwischennachricht: Fördermittelvergabe EFRE und ESF (#197554)
Datum
19. Oktober 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Referat ESF-Fondsverwaltung/-steuerung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern hat ihre Anfrage vom 21.09.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Bildungsministerium MV mit der Bitte um Beantwortung der Frage 2.) weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang des Schreibens. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass die Zusammenstellung der gewünschten Daten zu den 9 Forschungsprojekten noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Es ist noch zu prüfen, inwieweit einige der gewünschten Informationen den Schutz geistigen Eigentums betreffen, bzw. eine Einwilligung des Zuwendungsempfängers erforderlich machen würden. Auch die Frage, in welcher Höhe eine Gebührenerhebung nach § 13 IHG M-V in Betracht kommt, muss noch geklärt werden. Insofern möchte ich Sie hiermit über eine Fristverlängerung bis zum 15.11.2020 informieren. Für evt. Rückfragen zu ihrem Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Die Fristverlängerung bis zum 15.11.20…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Fördermittelvergabe EFRE und ESF (#197554) [#197554]
Datum
19. Oktober 2020 18:06
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Rückmeldung. Die Fristverlängerung bis zum 15.11.2020 nehme ich zur Kenntnis. Gern möchte ich darauf hinweisen, dass Daten/Information, welche unter §7, §8 IFG M-V fallen, auch unkenntlich gemacht werden können und sollten, damit der Schutz von Persönlichkeitsrechten und Geschäftsgeheimnissen nicht verletzt wird. Vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meinen Antrag nach IFG M-V [#197554] per Mail vom 21.09.2020 möchte…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Fördermittelvergabe EFRE und ESF [#197554]
Datum
26. Oktober 2020 14:41
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meinen Antrag nach IFG M-V [#197554] per Mail vom 21.09.2020 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass bisher nur ein kleiner Teil der Anfrage beantwortet wurde (EFRE-Wissenschaftliche Geräte, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V, Referat 320). Für den Teil der Anfrage bezüglich ESF wurde ich vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V, Referat 340 über eine begründete Fristverlängerung bis zum 15.11.20 informiert und habe diese zur Kenntnis genommen. Für die Bereiche bezüglich EFRE, welche Sie an Referat 310 und Referat 320 des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V weitergeleitet haben wurde jedoch nnicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit geantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage bezüglich der beiden ausstehenden Bereiche. Vielen Dank für Ihre bisherigen Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 21. September …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020
Datum
29. Oktober 2020 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 21. September 2020 begehren Sie Auskunft nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zu geförderten EFRE- bzw. ESF-Vorhaben seit 2015 am Investitionsort PLZ 18119 der Förderachse 1. Diese Anfrage wurde an die betreffenden Förderreferate weitergeleitet und für die Zuständigkeit des Referates Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit kann ich einen Förderfall mitteilen auf den die abgefragten Parameter zutreffen. VorhabenNr.: KOMZ-16-0001 Antragsdatum: 28. Juni 2016 Datum der Bewilligung: 10. Juli 2017 Laufzeit des Vorhabens: 5. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2020 Bewilligte EFRE-Mittel: 1.485.000,00 EUR Bereits ausgezahlte EFRE-Mittel: 1.408.217,88 EUR Verwendungszweck: Erweiterung der Labor- und Geräteausstattung am IIB e.V. als Kompetenzzentrum für Medizintechnik. Da die bewilligende Stelle das Landesförderinstitut M-V ist und dort auch die Akten geführt werden, erhalten Sie von dort die dazugehörigen Unterlagen. Eine entsprechender Auftrag ist von hieraus erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554]
Datum
6. November 2020 09:59
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühe und Zeit und die Weiterleitung an das Landesförderinstitut M-V. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - VII-318-00000-2016/041-011 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - VII-318-00000-2016/041-011
Datum
12. November 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Wandsleb sende ich Ihnen den anliegenden Bescheid zu ihrem Auskunftsersuchen zu. als Anlage sind folgende Dokumente beigefügt: - IFG M-V, Bescheid an Herrn Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Beratung Informationsfreiheitsgesetz MV Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und G…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Beratung Informationsfreiheitsgesetz MV
Datum
16. November 2020 16:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat uns zuständigkeitshalber Ihre Anfrage per Mail vom 21.09.20200 in obiger Angelegenheit übergeben. Nach § 10 des Informationsfreiheitsgesetzes, auf das Sie sich berufen, wird der Zugang zu Informationen nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Sie haben keinen schriftlichen Antrag gestellt, zudem ist Ihre Mail an die Poststelle des o. g. Ministeriums auch noch anonym. Sie haben sicherlich dafür Verständnis, dass wir anonyme Mailanfragen nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
z.Hd. Ralf Blank - AW: Beratung Informationsfreiheitsgesetz MV [#197554] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Aussag…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
z.Hd. Ralf Blank - AW: Beratung Informationsfreiheitsgesetz MV [#197554]
Datum
19. November 2020 12:29
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Aussagen sind inkorrekt. Ich habe den Antrag nach dem IFG vom 21.09.2020 (#197554) mit Angabe meines vollen Namens, meiner Unterschrift und schriftlich per Fax beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt und alle formellen Anforderungen entgegen Ihrer Behauptung erfüllt. Die Anfrage wurde vom Ministerium an Sie bzw. das TBI als sog. beliehene Behörde weitergereicht. Weiterhin wurde dem Antrag auch bereits vom Ministerium in Teilen stattgegeben und die Anfrage zu Teilen beantwortet. Weiterhin ist die ursprüngliche, gesetzliche Frist zur Beantwortung der Anfrag bereits seit 29 Tagen abgelaufen, ich habe auf Benachrichtigung des Ministeriums jedoch einer Fristverlängerung bis zum 15.11.2020 stattgegeben. Diese Frist ist seit 4 Tagen verstrichen. Ich bitte deshalb um eine Stellungnahme zum aktuellen Stand meiner Anfrage. Im gegenseitigen Interesse würde ich gern auf eine Vermittlung durch die Datenschutzbeauftragte oder ggfs. eine Fachaufsichtsbeschwerde und Klage verzichten. Ich schaue der zeitnahen Beantwortung meines Antrages weiterhin entgegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
An Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554]
Datum
25. November 2020 11:21
An
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort vom 29.10.20 bezüglich meiner Anfrage nach IFG (#197554). Ich weiß Ihre Mühen sehr zu schätzen. In Ihrer Mail haben Sie berichtet, dass Sie einen Auftrag auf Aktenauskunft an das Landesförderinstitut M-V als bewilligende Stelle für das Vorhaben mit der Nr. KOMZ-16-0001 gestellt haben. Leider habe ich bisher vom Landesförderinstitut noch keine Rückmeldung bekommen. Darum bitte ich Sie mich über den aktuellen Stand meiner Anfrag zu informieren. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554] An den Verwender des Pseudonyms "R. Antragst…
Von
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554]
Datum
25. November 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
An den Verwender des Pseudonyms "R. Antragsteller/in" Es existiert kein anhängiges Verfahren, da weder ein formgültiger - schriftlicher, also handschriftlich unterschriebener - Antrag auf Auskunft noch ein erkennbarer tauglicher Antragsteller - da offensichtlich ein Pseudonym mit der phonetischen Gleichläufigkeit "Ehrlichkeit" verwendet wird - vorliegen. IFG MV § 10 Antragstellung (1) Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Im Fall des § 3 Abs. 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Es wird daher keine behördliche Befassung mit derartigen Meldungen geben. Markus Katillus - Rechtsassessor - - Leiter der Abteilung Infrastruktur - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
An Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554]
Datum
26. November 2020 16:21
An
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zeitnahe Nachricht und die Aufklärung über den offensichtlichen Wortwitz, den sich meine Eltern bei meiner Namensgebung erlaubt haben. Mir war bisher nicht bewusst, dass mein nicht ganz konventioneller Name mir das Recht auf eine Anfrage nach IFG verwehrt und ich bin weiterhin der Überzeugung, dass ich wie jeder andere Bürger - unabhängig des Namens - ein Recht auf höfliche Anrede, sowie sachliche Behandlung durch Sie als Behördenverteter habe. Des Weiteren scheinen Ihre Annahmen auf falschen Informationen zu beruhen, da ich am 21.09.20 (ca. 17:22) einen persönlich und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach IFG beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V per Fax (und Mail) eingereicht habe. Insofern habe ich die von Ihnen beschriebenen Anforderungen nach IFG MV §10 (1) also klar erfüllt. Zu Ihrer Information: weite Teile meiner Anfrage wurden bereits von anderen Referaten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantwortet, sodass Kollegen und Kolleginnen von Ihnen zu einer deutlich unterschiedlichen Meinung als Sie bzgl. meines Auskunftsbegehrens kommen. Von einer Vermittlung durch die Datenschutzbeauftrage oder ggfs. eine Fachaufsichtsbeschwerde oder Klage würde ich im gegenseitigen Interesse gerne absehen. Ich bitte um eine Stellungnahme zum Stand meines Antrages bis zum 01.12.20, da die ursprüngliche, gesetzliche Bearbeitungsfrist bereits seit 36 Tagen abgelaufen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie befinden sich n…
Von
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG M-V vom 21. September 2020 [#197554]
Datum
27. November 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie befinden sich nicht in einem anhängigen Verwaltungsverfahren. Auch die etwaige Faxeinreichung mit vorgeblicher Unterschrift unter einem Pseudonym stellt keine wirksame Antragstellung dar. Für eine wirksame Antragstellung ist die Identifizierbarkeit des Antragstellers Voraussetzung, da mit (hier: IFG) Verfahren üblicherweise Postkorrespondenz und ggf. Kostenerhebung (IFG-Gebührenordnung) einhergehen und ein Bescheid stets an eine identifizierte Person gerichtet werden muss, da er anderenfalls unbestimmt wäre (in Abgrenzung zu Allgemeinverfügungen). Auch Ihr Vehikel lässt diesen Rückschluss zu: https://fragdenstaat.de/hilfe/privats... Meine Schlussfolgerung, es mit einem Pseudonym zu tun zu haben, folgt pflichtgemäßem Ermessen und bleibt bestehen. Gerne können Sie die Einreichung einer Untätigkeitsklage oder Feststellungsklage vor einem Verwaltungsgericht (Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz, Schwerin oder Greifswald) https://www.mv-justiz.de/gerichte-und... sowie Anrufung des Informationsfreiheitsbeauftragten MV https://www.datenschutz-mv.de/behoerd... prüfen oder zu Ihrer Identität schlüssig vortragen (Kopie Personalausweis oder andere amtliche Bescheinigungen, inhaltlich gerne geschwärzt - wenigstens erkennbar muss Ihre Adresse sein). Anderenfalls können Sie gerne einen wirksamen Antrag postalisch, unterzeichnet und mit Angabe Ihres Klarnamens und Ihrer Adresse zu meinen Händen stellen. Der Umstand, dass andere Behördenteile ein Verfahren eröffnet haben, liegt in dortiger Sphäre. Da behördliche Befassungen Steuergelder verzehren, wird es auf weitere Eingaben Ihrerseits ohne die genannten Voraussetzungen keine Reaktion mehr geben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Meck…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Fördermittelvergabe EFRE und ESF“ [#197554] [#197554]
Datum
27. November 2020 17:24
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197554/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mein formell korrekt gestellter Antrag fälschlicherweise als formell inkorrekt beschrieben wird und mir eine Auskunft aufgrund meines nicht besonders konventionellen Namens verwehrt wird. Zusätzlich wird mir gegenüber von Behördenvertetern teils mit einer anmaßenden und unhöflichen Ausdrucksweise begegnet und Falschangaben zu meinem Antrag unterstellt. Auf Bitten um Stellungnahmen wird nicht geantwortet. Bei meiner Bitte um Vermittlung handelt es sich ausschließlich um eine Vermittlung zwischen den beliehenen Behörden TBI GmbH mit der Korrespondenz Herr Ralf Blank (meines Wissens nach beauftragt vom Referat 310, Wirtschaftsministerium M-V) und dem Landesförderinstitut M-V mit der Korrespondenz Herr Markus Katillus (meines Wissens nach beauftragt von Referat 320, Wirtschaftsministeriums M-V). Die restlichen Teile meiner Anfrage nach IFG wurden bereits freundlich und kompetent beantwortet. Der Vollständigkeit halber ist jedoch die vollständige, bisherige Korrespondenz angehangen (bzw. verlinkt). Sie finden alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank im Voraus für ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197554.pdf - 2020-09-21_2-fax.pdf - 2020-09-23_1-image001.jpg - 2020-09-23_1-image002.jpg - 2020-10-15_1-Antwortschreiben.pdf - 2020-10-15_1-bersicht_EFRE_ProjektePLZ18119.pdf - 2020-11-12_1-IFGM-VBescheidanHerrnNAME.pdf Anfragenr: 197554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197554/

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Re: z.Hd. Ralf Blank - AW: Beratung Informationsfreiheitsgesetz MV [#197554] Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrun…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: z.Hd. Ralf Blank - AW: Beratung Informationsfreiheitsgesetz MV [#197554]
Datum
10. Dezember 2020 07:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihres Hinweises in Ihrer Mail vom 19.11.2020 liegt uns nun Ihr Fax vor und wir können wie folgt Stellung nehmen: 1.Gemäß § 10 Abs. 1 IFG wird der Zugang zu Informationen auf Antrag gewährt. Dieser ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Nach Auffassung der TBI GmbH ist auch Ihr Fax kein Antrag, da es nicht dem Schriftformerfordernis genügt und nicht Ihre Identifikation ermöglicht. Gemäß der Erläuterungen zum Informationsfreiheitsgesetz IFG-M-V des Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V zu § 10 IFG M-V verlangt die Schriftform grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrages, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen und das willentliche Inverkehrbringen zu gewährleisten. Weder Ihr „Fax“ genügt der Schriftform i.S. des § 126 BGB, da es sich hier lediglich um eine Kopie der Namensunterschrift handelt und nicht um die geforderte eigenhändige Unterschrift des Ausstellers (vgl. BGHZ 121,224), noch die vorab gesendete E-Mail, da diese nicht per qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt wurde. Auch die geforderte Identifikationsmöglichkeit ist nach wie vor nicht gegeben, Sie bleiben anonym. 2.Selbst wenn Sie einen (zulässigen) Antrag gestellt hätten, gilt Folgendes: 2. Die von Ihnen angefragten Informationen unterliegen dem Schutz des § 8 IFG, Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,Entwicklungs- und Forschungsprojekte zählen gemäß den Erläuterungen zu § 8 IFG M-V zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Der Zugang zu diesen Daten ist grdsl. abzulehnen, wenn der Datenschutz- und Geheimnisträger nicht eingewilligt hat. Hierzu müsste die Behörde von Amts wegen gemäß § 9 IFG unter Berücksichtigung der erfolgten Stellungnahmen der zu beteiligenden Dritten prüfen, ob Rechte i.S. des § 8 IFG M-V vorliegen. Diese Prüfung erfordert erneut, dass Sie identifizierbar sind und Ihren Antrag begründen, damit die Beteiligten entscheiden können, ob Sie Ihre Einwilligung zur Übermittlung der Informationen erteilen wollen 3.3.      Ergebnis: So wie sich Ihre Schreiben uns jetzt darstellen, sind sie keine Anträge, unzulässigerweise anonym und deshalb auch nicht begründet. Ich kann Sie bis dato nur auf die Webseite des Landes europa-mv.de verweisen, auf der auch weitergehende Informationen veröffentlichet sind. Mit freundlichen Grüßen