Förderumfang für www.blinde-kuh.de

Akten, die nachvollziehbar machen:
- auf welcher Rechtsgrundlage?
- in welchem Umfang - aufgeschlüsselt nach Jahren - der Verein Blinde Kuh e.V. ab 2004 gefördert wurde?

Unbekannt

  • Datum
    3. Mai 2016
  • Frist
    4. Juni 2016
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Förderumfang für www.blinde-kuh.de [#16608]
Datum
3. Mai 2016 17:03
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: - auf welcher Rechtsgrundlage? - in welchem Umfang - aufgeschlüsselt nach Jahren - der Verein Blinde Kuh e.V. ab 2004 gefördert wurde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderumfang für www.blinde-kuh.de "…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Förderumfang für www.blinde-kuh.de [#16608]
Datum
4. Juni 2016 06:06
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Förderumfang für www.blinde-kuh.de " vom 03.05.2016 (#16608) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 16608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>