Förderung behinderter Arbeitnehmer

Ich bin Arbeitnehmer auf dem 1. Arbeitsmarkt und behindert . Nur duch Förderung könnte ich meinen jetzigen Arbeitspaltz erhalten. Bitte senden sie mir Informationsmaterial zu diesem Thema zu

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  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    16. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Arbeitne…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung behinderter Arbeitnehmer [#9230]
Datum
9. April 2015 16:02
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Arbeitnehmer auf dem 1. Arbeitsmarkt und behindert . Nur duch Förderung könnte ich meinen jetzigen Arbeitspaltz erhalten. Bitte senden sie mir Informationsmaterial zu diesem Thema zu
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 15.04.2015 eingegangen. Bitte habe…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Betreff
AW: APO Förderung behinderter Arbeitnehmer [#9230]
Datum
15. April 2015 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 15.04.2015 eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anzahl eingehender Anfragen die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit entsprechend Nachricht. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen durch das Kommunikationscenter erstellt worden. Mit freundlichen Grüßen