Forderung der Gemeinde Ausbau der Gemeindestraße zu lasten des Vorhabenträgers in einer Ergänzungssatzung

Ich bin Vorhabenträgerin im raumplanerisch Verfahren einer Ergänzungssatzung. Die Ergänzungssatzung schleßt an einer vorhandenen Satzung an. Die Lücke zwischen 2 Gebieten, die bereits dem Innenbereich zugeordnet sind, soll geschlossen werden. Die vorhandene Str. (in Begründung der Satzung als örtsüblich erschlossene Str. beschrieben) soll nach Forderung der Gemeinde Heidesee durch mich ausgebaut werden. (es liegt kein städtbaulicher Vertrag vor) Verfahren wurde gestoppt, weil ich keine Blankokostenübernahme unterschreibe. Nach Baugesetzbau soll eine Angemessenheit geprüft werden. In der Kostenübernahme Erklärung werden nur techn. Forderungen aufgeführt. Keine Kostenanalyse, kein Vergleich der Zumutbarkeit. Erpressung: Unterschrift der Bürgermeisters nur gegen Übernahme aller Kosten für den Straßenausbau. An der auszubauenden Straße liegt in gleicher Länge wie die Baugrundstücke der Spielplatz, dieser gehört der Gemeinde.
An welche Stelle kann ich mich wenden? Seit 15 Jahren versuche ich das Gelände zu bebauen, Bauvoranfragen, 1 Jahr Bebauungsplanverfahren, 1 Jahr Ergänzungssatzung - Unterbrechung des Verfahrens nach Offenlegung. Die Gemeinde versprach mir dieses Gebiet für eine Bebauung zu entwicklern. Bereits 2005 wurde bei Abwägung der Satzung eine Einbeziehung der Flächen in Zukunft in Aussicht gestellt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe !

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  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Vorhabenträgerin i…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forderung der Gemeinde Ausbau der Gemeindestraße zu lasten des Vorhabenträgers in einer Ergänzungssatzung [#225998]
Datum
2. August 2021 14:08
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Vorhabenträgerin im raumplanerisch Verfahren einer Ergänzungssatzung. Die Ergänzungssatzung schleßt an einer vorhandenen Satzung an. Die Lücke zwischen 2 Gebieten, die bereits dem Innenbereich zugeordnet sind, soll geschlossen werden. Die vorhandene Str. (in Begründung der Satzung als örtsüblich erschlossene Str. beschrieben) soll nach Forderung der Gemeinde Heidesee durch mich ausgebaut werden. (es liegt kein städtbaulicher Vertrag vor) Verfahren wurde gestoppt, weil ich keine Blankokostenübernahme unterschreibe. Nach Baugesetzbau soll eine Angemessenheit geprüft werden. In der Kostenübernahme Erklärung werden nur techn. Forderungen aufgeführt. Keine Kostenanalyse, kein Vergleich der Zumutbarkeit. Erpressung: Unterschrift der Bürgermeisters nur gegen Übernahme aller Kosten für den Straßenausbau. An der auszubauenden Straße liegt in gleicher Länge wie die Baugrundstücke der Spielplatz, dieser gehört der Gemeinde. An welche Stelle kann ich mich wenden? Seit 15 Jahren versuche ich das Gelände zu bebauen, Bauvoranfragen, 1 Jahr Bebauungsplanverfahren, 1 Jahr Ergänzungssatzung - Unterbrechung des Verfahrens nach Offenlegung. Die Gemeinde versprach mir dieses Gebiet für eine Bebauung zu entwicklern. Bereits 2005 wurde bei Abwägung der Satzung eine Einbeziehung der Flächen in Zukunft in Aussicht gestellt. Vielen Dank für Ihre Hilfe !
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225998/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt liegt außerhalb des Zustän…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
AW: Forderung der Gemeinde Ausbau der Gemeindestraße zu lasten des Vorhabenträgers in einer Ergänzungssatzung [#225998]
Datum
2. August 2021 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in danke für Ihre Anfrage. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR); Ihrem Auskunftsbegehren kann ich daher leider nicht entsprechen. Bitte wenden Sie sich an die örtlich und sachlich zuständige Behörde, in deren Bereich das betroffene Grundstück liegt, § 206 Abs. 1 S. 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Freundliche Grüße,

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Sehr << Anrede >> Ich bin schon enttäuscht, keine weitere verwendbare Hinweise zu meiner Anfrage bek…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Forderung der Gemeinde Ausbau der Gemeindestraße zu lasten des Vorhabenträgers in einer Ergänzungssatzung [#225998]
Datum
2. August 2021 23:46
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bin schon enttäuscht, keine weitere verwendbare Hinweise zu meiner Anfrage bekommen zu haben. Ich möchte nochmals nachfragen, ist es üblich, bei einer Ergänzungsatzung Forderungen zum Ausbau der Straße zu stellen. Es kann doch nicht sein, wenn Forderungen gestellt werden, keine offene Analyse dargelegt wird. Wird durch Erpressung Baurecht geschaffen. Es gibt doch Richtlinien, wie das Verfahren ablaufen soll. Dies kann doch nicht jede Gemeinde für bestimmen. Unter welchen Bedingungen kann das Verfahren gestoppt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225998/