Förderung des Breitband-Ausbaus

1. Fördert die kreisfreie Großstadt den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Bezirke bzw. Stadtteile in der kreisfreien Großstadt sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Stadtteilen in der kreisfreien Großstadt maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Albion Hajdari
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
Albion Hajdari
Betreff
Förderung des Breitband-Ausbaus [#9256]
Datum
9. April 2015 20:27
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fördert die kreisfreie Großstadt den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert? 2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013? 3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche? 4. Welche Bezirke bzw. Stadtteile in der kreisfreien Großstadt sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an? 5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Stadtteilen in der kreisfreien Großstadt maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Albion Hajdari <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Albion Hajdari

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Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr geehrter Herr Hajdari, danke für Ihr Interesse an dem Ausbau des Breitband-Internets in Oberhausen. Die Stad…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
WG: Förderung des Breitband-Ausbaus [#9256]
Datum
28. April 2015 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hajdari, danke für Ihr Interesse an dem Ausbau des Breitband-Internets in Oberhausen. Die Stadt Oberhausen ist alleinige Gesellschafterin der WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (nachstehend "WFO" genannt); die WFO begleitet als Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Oberhausen den Ausbau des Breitband-Internets im Stadtgebiet. Daher hat die Stadt Oberhausen uns Ihre Anfrage vom 09.04.2015 mit der Bitte um Beantwortung von hier aus weitergeleitet. Dem kommen wir hiermit gerne nach. Im Einzelnen beantworten wir Ihre Fragen -auch unabhängig davon, ob im Einzelnen das IFG NRW, das UIG NRW oder das VIG einschlägig ist- wie folgt: 1. Die Stadt Oberhausen fördert nicht aktiv den Ausbau des Breitband-Internets durch die Gewährung von Zuschüssen. Stattdessen wurde in 2014 ein sogenanntes Markterkundungsverfahren zur Breitbandversorgung in Oberhausen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Markterkundung hat sich die Deutsche Telekom verpflichtet, mehr als 90 % des Oberhausener Stadtgebietes auf eigene Kosten ohne kommunalen Zuschuss auszubauen, wobei die Telekom je nach Technikeinsatz eine Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit bei den einzelnen Haushalten bis spätestens Ende 2017 zusagt. 2. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig. 3. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig. 4. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig. 5. Die Stadt Oberhausen hat keine Auflistung über die Internet-Geschwindigkeit in den einzelnen Stadtgebieten. Interessierte Bürger/-innen können bei den Netzbetreibern, bspw. bei der Deutschen Telekom, die Breitband-Geschwindigkeit an ihrem Standort im Einzelfall abfragen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen