Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis

1. Fördert der Schwalm-Eder-Kreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Städe, Bezirke bzw. Stadtteile im Kreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Städten des Kreises maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

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  • Datum
    9. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Fördert der S…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257]
Datum
9. April 2015 20:34
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fördert der Schwalm-Eder-Kreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert? 2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013? 3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche? 4. Welche Städe, Bezirke bzw. Stadtteile im Kreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an? 5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Städten des Kreises maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies is…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 16 - MB 5854 Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257]
Datum
10. April 2015 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Forderung ist verständlich, hiermit teile ich ihnen die Anschrift mit: Lange…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Az.: K 16 - MB 5854 Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257]
Datum
11. April 2015 07:06
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Forderung ist verständlich, hiermit teile ich ihnen die Anschrift mit: Lange Gasse 5 34286 Spangenberg Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in