Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT

Akten mit den Förderkennzeichen 13N14460 bis 13N14462

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten mit den Fö…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038]
Datum
18. April 2019 17:41
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten mit den Förderkennzeichen 13N14460 bis 13N14462
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019
Datum
21. Mai 2019 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 524-18501/47(2019) und 524-18501/48(2019) Bonn, 21.05.2019 Betreff: Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 - Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038] und Korrespondenz zu RISKANT [#132039] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge vom 18.04.2019 auf Informationszugang zu Akten mit den Förderkennzeichen 13N14460 bis 13N14462 sowie der darin befindlichen Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz. Zu Ihrer Anfrage #132039 die Dokumentation des BMBF vom Innovationsforum 2018 in Bezug auf RISKANT betreffend, verweisen wir auf die auf der Seite des Sicherheitsforschungsprogramms im Netz zur Verfügung stehende Präsentation: https://www.sifo.de/files/2D_Rossegger_TARGET_IF18.pdf. Darüber hinaus können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da sich die Akten zu den Vorhaben 13N14460 bis 13N14462, die u. a. die gesamte von Ihnen zur Einsicht angeforderte Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz beinhaltet, bei unserem beliehenen Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Frau Dr. Karin Wey) befinden. Der beliehene Projektträger ist Behörde i. S. d. Informationsfreiheitsgesetzes. Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund dieser besonderen Konstellation mit einer Weiterleitung Ihrer Anfrage an den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019
Datum
21. Mai 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 524-18501/47(2019) und 524-18501/48(2019) Bonn, 21.05.2019 Betreff: Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 - Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038] und Korrespondenz zu RISKANT [#132039] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge vom 18.04.2019 auf Informationszugang zu Akten mit den Förderkennzeichen 13N14460 bis 13N14462 sowie der darin befindlichen Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz. Zu Ihrer Anfrage #132039 die Dokumentation des BMBF vom Innovationsforum 2018 in Bezug auf RISKANT betreffend, verweisen wir auf die auf der Seite des Sicherheitsforschungsprogramms im Netz zur Verfügung stehende Präsentation: https://www.sifo.de/files/2D_Rossegger_TARGET_IF18.pdf. Darüber hinaus können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da sich die Akten zu den Vorhaben 13N14460 bis 13N14462, die u. a. die gesamte von Ihnen zur Einsicht angeforderte Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz beinhaltet, bei unserem beliehenen Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Frau Dr. Karin Wey) befinden. Der beliehene Projektträger ist Behörde i. S. d. Informationsfreiheitsgesetzes. Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund dieser besonderen Konstellation mit einer Weiterleitung Ihrer Anfrage an den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die freundliche Antwort. Sie fragten, ob ich meiner der Weiterleitun…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038] und Korrespondenz zu RISKANT [#132039] [#132038]
Datum
24. Mai 2019 15:06
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die freundliche Antwort. Sie fragten, ob ich meiner der Weiterleitung und Bearbeitung meiner Anfrage durch den von ihnen beliehenen Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Frau Dr. Karin Wey) einverstanden sei. Selbstverständlich. Bitte leiten Sie meine Anfrage an die zuständige Stelle weiter. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfragen wurden an uns weitergeleitet, da wir als beliehener Projektträge…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
[C3] IFG Anfrage: Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038] und Korrespondenz zu RISKANT [#132039] [#132038]
Datum
24. Juni 2019 09:42
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. Anfragen wurden an uns weitergeleitet, da wir als beliehener Projektträger im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für das Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" zuständig sind. Im Rahmen dieses Programms betreuen wir u. a. das Verbundprojekt: Risikoanalyse bei islamistisch motivierten Tatgeneigten (RISKANT), welches Gegenstand Ihrer Anfrage ist. Zu Ihrer Anfrage #132039 verweisen wir auf die Tagungsbroschüre, die wir Ihnen parallel auf dem Postweg zuschicken. Die gezeigte Präsentation ist im Internet unter https://www.sifo.de/files/2D_Rossegger_TARGET_IF18.pdf verfügbar. Die Akten zu den Vorhaben 13N14460 bis 13N14462, die insbesondere die gesamte von Ihnen zur Einsicht angeforderte Korrespondenz des BMBF mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz beinhalten, enthält personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG). Darüber hinaus können in der Korrespondenz Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG) enthalten sein. Wir bitten Sie daher, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Abs. 1 S. 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Den jeweiligen Dritten werden wir anschließend Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Denn gem. § 5 Abs. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Darüber hinaus darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 S. 2 IFG nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Wir weisen außerdem darauf hin, dass in den Akten auch geistige Eigentumsrechte enthalten sein können. Auch diese können gem. § 6 S. 1 IFG einem Informationszugang entgegenstehen und müssen ggf. unkenntlich gemacht werden. Sofern Sie sich mit der Unkenntlichmachung der Informationen, der oben beschriebenen Belange Dritter (personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und geistiger Eigentumsrechte) einverstanden erklären, ist eine Begründung nicht erforderlich. Auch kann das oben beschriebene Drittbeteiligungsverfahren - allerdings allein in Bezug auf die personenbezogenen Daten Dritter - unterbleiben. Sie hatten zudem um Mitteilung einer vorherigen Gebührenschätzung gebeten. Insofern weise ich Sie darauf hin, dass für den Fall einer (teilweisen) Informationsgewährung eine voraussichtliche Gebühr in Höhe von ca. 500 Euro anfallen dürfte. Eine Durchsicht der Akten zum Zwecke der Identifikation von eventuellen einschlägigen Ausschluss-gründen, Drittbeteiligungsverfahren zumindest bzgl. Betriebsgeheimnissen und geistigem Eigentum, sowie die ggfs. erforderliche Bewertung der Stellungnahmen und ggfs. Schwärzungen o.ä. wird derzeit mit mindestens 20 Zeitstunden Arbeitsaufwand eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A in der Größenordnung von 800 bis 1.500 Euro betroffen sein. Bitte teilen Sie uns bis zum 12.07.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollten wir bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen. Mit freundlichen Grüßen