Forderung nach Abrechnung mit Rentenversicherung und Krankenkasse

Anfrage an: Jobcenter Bochum

das Jobcenter Bochum möchte von mir Geld zurückfordern. Die Abrechnung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherer mit dem Jobcenter war aber +/- 0,00€. Darf das Jobcenter für einen Zeitraum 100% kürzen und noch mehr zurückfordern? Wenn ich Freibeträge einrechne müßte ich noch Geld bekommen vom Jobcenter.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Dezember 2020
  • Frist
    9. Januar 2021
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Christof Hofmeister
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Jobcenter Bo…
An Jobcenter Bochum Details
Von
Christof Hofmeister
Betreff
Forderung nach Abrechnung mit Rentenversicherung und Krankenkasse [#205105]
Datum
6. Dezember 2020 11:19
An
Jobcenter Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Jobcenter Bochum möchte von mir Geld zurückfordern. Die Abrechnung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherer mit dem Jobcenter war aber +/- 0,00€. Darf das Jobcenter für einen Zeitraum 100% kürzen und noch mehr zurückfordern? Wenn ich Freibeträge einrechne müßte ich noch Geld bekommen vom Jobcenter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christof Hofmeister Anfragenr: 205105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205105/ Postanschrift Christof Hofmeister << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christof Hofmeister

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Jobcenter Bochum
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Bochum
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
6. Dezember 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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