Förderung von Call a Bike - das Stadtrad für Berlin durch das BMVBS

- Begründung für die Förderung
- Antwort auf die Frage: Warum fördert das Ministerium Call a Bike nur in Berlin?
- Dauer und Umfang der Förderung für Call a Bike in Berlin (ggf. falls zutreffend auch in anderen Städten); bitte mit Fördersumme pro Jahr auf die Jahre der Förderung
- genauer Empfänger der Fördergelder
- Anzahl der Ausleihvorgänge in Berlin in 2012 und ggf. Vorjahren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2013
  • Frist
    16. März 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Begründung für…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Förderung von Call a Bike - das Stadtrad für Berlin durch das BMVBS
Datum
12. Februar 2013 01:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Begründung für die Förderung - Antwort auf die Frage: Warum fördert das Ministerium Call a Bike nur in Berlin? - Dauer und Umfang der Förderung für Call a Bike in Berlin (ggf. falls zutreffend auch in anderen Städten); bitte mit Fördersumme pro Jahr auf die Jahre der Förderung - genauer Empfänger der Fördergelder - Anzahl der Ausleihvorgänge in Berlin in 2012 und ggf. Vorjahren
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Förderung von Call a Bike - das Stadtrad für Berlin durch das BMVBS
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Förderung von Call a Bike - das Stadtrad für Berlin durch das BMVBS
Datum
31. Mai 2013
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
AW: Förderung von Call a Bike - das Stadtrad für Berlin durch das BMVBS
Datum
31. Mai 2013 09:36
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>