Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen

2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute.

Gibt es in Sachsen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt.

Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden?

Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Armin Fenske
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
Armin Fenske
Betreff
Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen [#131216]
Datum
14. April 2019 20:41
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2019 läuft das Entflechtungsgesetz des Bundes aus. Mit diesem wurden bisher Investitionen in kommunale Verkehrsprojekte, z.B. für Wiederinbetriebnahmen stillgelegter Eisenbahnstrecken oder Bau von Busbahnhöfen, gefördert. Es handelt sich dabei um rund 1,6 Milliarden Euro / Jahr (nicht zu verwechseln mit dem Bundes-GVFG - Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - in Höhe von 0,3 Milliarden Euro pro Jahr, das über 2019 hinaus fortgeführt wird). Davon kommen jeweils rund die Hälfte für öffentlichen Nahverkehr und kommunale Straßenbauvorhaben zu Gute. Gibt es in Sachsen ein Landes-GVFG und falls ja, wie wird es nach Auslaufen des Entflechtungsgesetzes finanziert? Erfolgt ein Ausgleich der entfallenden Bundesmittel durch Mittel aus dem Landeshaushalt? Da die Länder zum Ausgleich für die entfallenden Entflechtungsmittel einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer bekommen - aber die Zweckbindung für Verkehrsinvestitionen entfällt, interessiert mich, ob die Förderung des Nahverkehrs mindestens in Höhe der bisherigen Förderung erhalten bleibt. Gibt es ein Bahn-Reaktivierungsprogramm und falls ja, wie soll es finanziert werden? Ich habe Interesse an der Anfrage, weil ich mich seit Jahren in Sachen Fortführung Bundes-GVFG und Entflechtungsgesetz engagiere.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen [#131216]
Datum
22. Mai 2019 20:38
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen“ vom 14.04.2019 (#131216) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um über einen Monat überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 131216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Armin Fenske
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahve…
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Von
Armin Fenske
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen [#131216]
Datum
22. Mai 2019 20:39
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen“ vom 14.04.2019 (#131216) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Armin Fenske Anfragenr: 131216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Armin Fenske << Adresse entfernt >>
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Fenske, wir haben Sie natürlich nicht vergessen, dürfen Sie aber um noch ein paar Tage Geduld b…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen [#131216]
Datum
23. Mai 2019 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fenske, wir haben Sie natürlich nicht vergessen, dürfen Sie aber um noch ein paar Tage Geduld bitten. Weil wir Ihnen natürlich den ganz aktuellen Stand zu Ihre Fragestellung mitteilen möchten, würden wir die Beratung der Landesregierung Sachsen-Anhalts zu genau der Problematik, die Sie angefragt haben, gerne abwarten. Das Kabinett wir am kommenden Dienstag (28. Mai) über den Ausgleich der wegfallenden Entflechtungsmittel beraten. Im Anschluss werden wir Sie umgehend informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis und beste Grüße

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Fenske, Ihre Kritik an der Nichteinhaltung der Antwortfrist hat mir keine Ruhe gelassen, denn t…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: Förderung von Investitionen in den Nahverkehr, Entfall des Entflechtungsgesetzes des Bundes, außerdem Landes-GVFG in Sachsen-Anhalt [#131218]
Datum
23. Mai 2019 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fenske, Ihre Kritik an der Nichteinhaltung der Antwortfrist hat mir keine Ruhe gelassen, denn tatsächlich haben wir Ihre Anfrage sehr zeitnah (am 25. April) beantwortet. Vielleicht hat sie sich aber auch im Wirrwarr der verschlüsselten fragdenstaat-E-Mail-Adressen verfangen... Unabhängig davon würde es, wenn Ihnen das recht ist, dabei bleiben, dass wir Sie informieren, wenn unsere Landesregierung bei ihrer Beratung am kommenden Dienstag weiterführende Entscheidungen getroffen hat. Beste Grüße