Förderung von Studierendenverbänden

laut den Bemerkungen 2012 des Bundesrechnungshofes findet eine finanzielle Förderung von Studierendenverbänden durch das BMFSFJ statt.

Siehe hierzu "Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes drei Studierendenverbände mit jährlich 275 000 Euro. Es verstößt damit gegen eine eigene Richtlinie, nach der Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind, die überwiegend dem Hochschulstudium dienen."
Quelle: http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/bemerkungen-2012.pdf Seite 51

Hiermit wird um Auskunft gebeten, um welche drei Verbände es sich handelt und wie hoch die Förderung in den einzelnen Fällen war. Außerdem wird um eine Begründung gebeten für diese Förderung, da diese eher im Aufgabenbereichs des BMBF liegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2012
  • Frist
    15. Dezember 2012
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut den Bemerku…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung von Studierendenverbänden
Datum
13. November 2012 15:28
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut den Bemerkungen 2012 des Bundesrechnungshofes findet eine finanzielle Förderung von Studierendenverbänden durch das BMFSFJ statt. Siehe hierzu "Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes drei Studierendenverbände mit jährlich 275 000 Euro. Es verstößt damit gegen eine eigene Richtlinie, nach der Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen sind, die überwiegend dem Hochschulstudium dienen." Quelle: http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/bemerkungen-2012.pdf Seite 51 Hiermit wird um Auskunft gebeten, um welche drei Verbände es sich handelt und wie hoch die Förderung in den einzelnen Fällen war. Außerdem wird um eine Begründung gebeten für diese Förderung, da diese eher im Aufgabenbereichs des BMBF liegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
In Bearbeitung
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
In Bearbeitung
Datum
19. November 2012
Status
Warte auf Antwort

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antwort
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
12. Dezember 2012
Status
Anfrage erfolgreich