Forderungspapier Johannes Baumann

-Der Brief mit politischen Forderungen und dem Fazit zu seinem Ruhestand von Johannes Baumann an die Landesregierung (von etwa Juli 2021).

Ergebnis der Anfrage

Baumann hat freundlicherweise zugestimmt. Entgegen den Erwartungen steht aber nichts wirklich Spannendes in dem Brief.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Der Brief mit…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forderungspapier Johannes Baumann [#230597]
Datum
5. Oktober 2021 19:58
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Der Brief mit politischen Forderungen und dem Fazit zu seinem Ruhestand von Johannes Baumann an die Landesregierung (von etwa Juli 2021).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230597/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Eingangsbestätigung Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 5.Oktober 2021 bezü…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. Oktober 2021 13:31
Status
Warte auf Antwort
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11,8 KB
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14,0 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 5.Oktober 2021 bezüglich eines Antrags nach LIFG/UVwG/VIG. Sie erhalten nach Prüfung des Sachverhalts zeitnah eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]?[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Referat 13 "Strategische Personalentwicklung, Personalangelegenheiten des Ministeriums, Leitungsfunktionen im außerschulischen Bereich, schulische Funktionsstellen" [geschwärzt] [geschwärzt] Telefon +49 711 [geschwärzt] Telefax +49 711 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 5. Oktober 2021 Sehr [geschwärzt], Sie hatten mit E-Mail vom 5. Oktober 2021 einen Antrag auf Akte…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 5. Oktober 2021
Datum
4. November 2021 10:40
Status
Warte auf Antwort
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6,3 KB
image006.png
7,7 KB


Sehr [geschwärzt], Sie hatten mit E-Mail vom 5. Oktober 2021 einen Antrag auf Aktenauskunft zu folgendem Schreiben gestellt: - Der Brief mit politischen Forderungen und dem Fazit zu seinem Ruhestand von Johannes Baumann an die Landesregierung (von etwa Juli 2021) Wir teilen Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) derzeit nicht vorliegt. Der Zugang zu personenbezogenen Daten ist nur zur gewähren, sofern die betroffene Person eingewilligt hat oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Das öffentliche Informationsinteresse überwiegt nicht bei personenbezogenen Daten aus Unterlagen, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis der betroffenen Person im Zusammenhang stehen, § 5 Abs. 3 LIFG. Eine Einwilligung der betroffenen Person kann nicht unterstellt werden. Der betroffenen Person wird daher nach § 8 Abs. 1 LIFG die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang innerhalb eines Monats gewährt. Sobald uns eine Rückmeldung der betroffenen Person vorliegt, werden wir Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]?[geschwärzt]]<http://www.lernen-mit-rueckenwind.de/> [geschwärzt] MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG [geschwärzt] [geschwärzt] Referat 13 "Strategische Personalentwicklung, Personalangelegenheiten des Ministeriums, Leitungsfunktionen im außerschulischen Bereich, schulische Funktionsstellen" Thouretstraße 6 70173 Stuttgart Telefon +49 711 [geschwärzt] Telefax +49 711 [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 5. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in Sie hatten mit E-Mail vom 5. Oktober 2021 einen Antrag auf …
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 5. Oktober 2021
Datum
7. Dezember 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
image005.png
6,3 KB
image006.png
7,7 KB


Sehr Antragsteller/in Sie hatten mit E-Mail vom 5. Oktober 2021 einen Antrag auf Aktenauskunft zu folgendem Schreiben gestellt: - Der Brief mit politischen Forderungen und dem Fazit zu seinem Ruhestand von Johannes Baumann an die Landesregierung (von etwa Juli 2021) Die betroffene Person hat zwischenzeitlich in die Weitergabe der personenbezogenen Daten eingewilligt. Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz kann daher entsprochen werden. Da Sie explizit um Herausgabe des Schreibens gebeten hatten und aufgrund der aktuellen Pandemielage Termine zur Akteneinsicht nur sehr eingeschränkt möglich sind, bitten wir daher um Mitteilung einer postalischen Adresse, an die wir das Schreiben senden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 5. Oktober 2021 [#230597] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. ich würde…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 5. Oktober 2021 [#230597]
Datum
8. Dezember 2021 19:03
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. ich würde eine Übersendung als E-Mail-Anhang bevorzugen (spart Papier und Porto, geht schneller und ist digital sofort weiterverarbeitbar). Sollte dies nicht möglich sein, finden sie unten meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230597/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Dezember 2021 19:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihr Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Tenor: [...] Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinfor…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
380,2 KB
geschwärzt
432,5 KB
Tenor: [...] Ihrem Antrag nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz kann daher entsprochen werden. [...]