Forensik-Untersuchungsbericht zum IT-Sicherheitsvorfall Februar 2024
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie uns Folgendes zu:
Den Bericht der forensischen Untersuchung zum IT-Sicherheitsvorfall im Februar 2024.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen unseres Erachtens nicht vor.
Einer Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie sensibler Daten wie Hostnames oder IP-Adressen stimmen wir zu.
Beispielhaft verweisen wir auf den veröffentlichten Bericht zum Vorfall bei der Südwestfalen-IT: https://notfallseite.sit.nrw/fileadmin/user_upload/SIT_Incident_Response_v1.1.pdf
Wir stellen diese Anfrage im Rahmen unserer Tätigkeit als Fachschaftsrat VI, eines Gremiums der Studierendenschaft der Berliner Hochschule für Technik. Daher gehen wir davon aus, dass die Auskunft nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VGebO gebührenfrei erfolgt. Die Mitgliedschaft im Gremium ist durch das vom Zentralen Wahlvorstand auf der Webseite der Hochschule bereitgestellte Ergebnis überprüfbar. Dieser Antrag folgt einem Beschluss des Fachschaftsrates.
Wir möchten Sie darum bitten, uns vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie uns die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Wir verweisen auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitten Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweisen wir auf § 5 Abs. 2 VIG und bitten Sie, uns die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an Dritte.
Wir möchten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
für den Fachschaftsrat VI
Warte auf Antwort
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Datum11. April 2024
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14. Mai 2024
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