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Forensische Bewegungsanlayse als erkennungsdienstliches Instrument

wie ist der aktuelle Forschungsstand in Bezug auf die Möglichkeit der Identifizierung von Personen in Videos anhand eines Bewegungsmusters oder Bewegungsprofils?
Diesbezüglich erbitte ich um die Übersendung sämtlicher Unterlagen, die sich diesem Thema widmen.

Ergebnis der Anfrage

Beim BMBF liegen mir zum Stand der Auskunft keine diesbezüglichen Erkenntnisse vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    18. September 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie ist der aktuell…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forensische Bewegungsanlayse als erkennungsdienstliches Instrument [#164039]
Datum
16. August 2019 11:09
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie ist der aktuelle Forschungsstand in Bezug auf die Möglichkeit der Identifizierung von Personen in Videos anhand eines Bewegungsmusters oder Bewegungsprofils? Diesbezüglich erbitte ich um die Übersendung sämtlicher Unterlagen, die sich diesem Thema widmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie mir bezgl. meines Antrags eine Eingangsbestätigung und das Akte…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Eingangsbestätigung: Forensische Bewegungsanlayse als erkennungsdienstliches Instrument [#164039]
Datum
23. August 2019 20:06
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übersenden Sie mir bezgl. meines Antrags eine Eingangsbestätigung und das Aktenzeichen unter dem Sie meinen Antrag bearbeiten. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 164039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten bestätige ich den Eingang Ihres Antrags, der hier unter dem Aktenzeiche…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Eingangsbestätigung: Forensische Bewegungsanlayse als erkennungsdienstliches Instrument [#164039]
Datum
27. August 2019 11:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten bestätige ich den Eingang Ihres Antrags, der hier unter dem Aktenzeichen 500-18501/97(2019) geführt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Forensische Bewegungsanalyse als erkennungsdienstliches Instrument [#164039] Betr.: Ihr Antrag nach dem Inform…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Forensische Bewegungsanalyse als erkennungsdienstliches Instrument [#164039]
Datum
6. September 2019 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Betr.: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.08.2019 Az. 500-18501/97(2019) Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum aktuellen Forschungsstand in Bezug auf die Möglichkeit der Identifizierung von Personen in Videos anhand eines Bewegungsmusters oder Bewegungsprofils vom 16.08.2019. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dieser aktuelle Forschungsstand nicht vorliegt. Das BMBF fördert aber in einem Teilbereich Ihrer Anfrage das Projekt „Visual InStore Customer Analytics and Recommendations (VICAR)“, zu dem ich Ihnen gerne den zugehörigen Projektsteckbrief mit weiteren Details zur Verfügung stelle (siehe Anlage). Das BMBF fördert Forschungsvorhaben in vielen Bereichen. Es erstellt selbst grundsätzlich keine Forschungsstände zu einzelnen Forschungsfragen. Das ist zuerst Aufgabe von Wissenschaft und Wirtschaft zur Identifikation aktueller Forschungsfragen und zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Im Rahmen der Vorbereitung forschungspolitischer Strategien und zur Konzeption von Maßnahmen der Forschungsförderung ist das BMBF im intensiven Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre fachliche Expertise als Grundlage von Entscheidungen des BMBF einbringen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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