Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden

Angaben zu (mobil oder stationär genutzter) forensischer Soft- und Hardware, mit der Polizeibehörden des Landes Computer, Festplatten oder mobile Kommunikationsgeräte (Tablets, Smartphones) auslesen;

Angaben zu Funktionalitäten (etwa das Auslesen von Anrufprotokollen, SMS-Mitteilungen, Telefonbüchern, Fitness-Trackern, Inhaltsdaten) der Anwendungen;

Angaben, welche der Anwendungen Bildschirmsperren oder Passwörter überwinden können;

Anganen zu Kriminalitätsphänomenen, in denen die forensische Soft- und Hardware zum Einsatz kommt und dazu, nach welcher Maßgabe diese auch im Bereich der einfachen und mittleren Kriminialität oder zur Aufklärung von Bagatelldelikten genutzt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden [#26874]
Datum
5. März 2018 22:06
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben zu (mobil oder stationär genutzter) forensischer Soft- und Hardware, mit der Polizeibehörden des Landes Computer, Festplatten oder mobile Kommunikationsgeräte (Tablets, Smartphones) auslesen; Angaben zu Funktionalitäten (etwa das Auslesen von Anrufprotokollen, SMS-Mitteilungen, Telefonbüchern, Fitness-Trackern, Inhaltsdaten) der Anwendungen; Angaben, welche der Anwendungen Bildschirmsperren oder Passwörter überwinden können; Anganen zu Kriminalitätsphänomenen, in denen die forensische Soft- und Hardware zum Einsatz kommt und dazu, nach welcher Maßgabe diese auch im Bereich der einfachen und mittleren Kriminialität oder zur Aufklärung von Bagatelldelikten genutzt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehö…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden [#26874]
Datum
6. April 2018 11:14
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Forensische Soft- und Hardware bei Polizeibehörden“ vom 05.03.2018 (#26874) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>