Formatvorlagen des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten

Die Zeitung DIE RHEINPFALZ schreibt unter
https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-eingabe-panne-wieso-im-radio-keine-flut-warnmeldung-kam-_arid,5238764.html
am 10.08.21:
"
Eingabe-Panne: Wieso im Radio keine Flut-Warnmeldung kam

In der Flutnacht wollte der Kreis Trier-Saarburg mit Radiodurchsagen vor dem Hochwasser warnen lassen, doch seine Alarm-Meldungen haben die Sender nie erreicht.
Mittlerweile ist klar, wo das Problem lag - und wie so eine Panne künftig vermieden werden soll.

Eigentlich hätten die regionalen Radiosender am 15. Juli um 1.05 Uhr ihr Programm unterbrechen sollen.
Denn der Kreis Trier-Saarburg wollte den Menschen in Kordel Warn- und Verhaltenshinweise geben:
Die Mosel überflutete den Ort, in den folgenden Stunden mussten Seniorenheim-Bewohner und weitere Betroffene - unter anderem von aus der Pfalz angerückten Einsatzkräften - aus ihren Häusern gerettet werden.

Falscher Verteiler
Damit ist dort offenbar mehr versucht worden als im Kreis Ahrweiler.
Aber der Rundfunk-Alarm aus Trier ist trotzdem nie gesendet worden, er hat die Sender ebenso wenig erreicht wie neun vorangegangene Hinweise.
Der davon betroffene SWR hat nun herausgefunden, was das Problem war:
Demnach waren die Meldungen im Informationssystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an den falschen Verteiler gegangen.

Die Verantwortung für diese Panne weist das für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zuständige Innenministerium nun vor allem den Entscheidern auf kommunaler Ebene zu.
Denn im Gesetz steht nun einmal, dass sie zuständig sind.
Die Kreisverwaltung hingegen argumentiert laut SWR:
Der Einsatzleiter hat sich an einem vom Land vorgegebenen Formular orientiert, dessen Angaben vom eigentlichen Meldesystem abweichen.

Hinweis schon im Juni
Das Ministerium wiederum hält dagegen:
Radiosender wie SWR oder RPR1 sind in der Eingabemaske für dringlichere Warnmeldungen als Empfänger eigentlich voreingestellt, die entsprechenden Häkchen müssen in Trier also extra weggeklickt worden sein.
Allerdings:
Dass nach Veränderungen im BBK-System die Landes-Hinweise nicht mehr komplett passen und deshalb Missverständnisse drohen, war in Mainz schon vor der Flut angekommen.

Das Innenministerium bestätigt:
Im Juni war ein entsprechender Hinweis einer Berufsfeuerwehr eingegangen.
Die Landes-Katastrophenschützer hätten sich daraufhin an die Bundesbehörde gewandt, um Hinweise für Verbesserungen zu bekommen.
Doch eine Antwort stehe bislang noch aus.
Vor dem Hintergrund der Trier-Panne ist das Ministerium in Mainz nun aber trotzdem aktiv geworden und hat das Formular selbst angepasst.

Eine Sprecherin versichert:
Die neue Fassung ist auch schon an die Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Rettungsleitstellen verschickt worden.
"

Ferner schreibt das BBK unter:
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/Warnmittel/MoWaS/mowas_node.html
"
Der Bereich Auslösung umfasst die MoWaS-Sende- und Empfangssysteme in den Lagezentren von Bund und Ländern sowie in den angeschlossenen Leitstellen der unteren Katastrophenschutzbehörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte).
Neben Vollsystemen steht ein webbasiertes Eingabeportal zur Verfügung, über das Warnmeldungen als Vorlage elektronisch an die Vollsysteme übermittelt und von dort aus ausgelöst werden können.
[...]
Danach beginnt der Übertragungsweg.
Er umfasst alle Komponenten von der Auslösung bis zu den Warnmultiplikatoren bzw. den Steuersystemen der Endgeräte.
Warnmultiplikatoren sind Behörden, Organisationen und Unternehmen (z.B. Rundfunk- und Telemedienanbieter), von denen die Warnmeldungen an ihre Kunden bzw. Nutzer, also letztendlich an die Bevölkerung als eigentlichen Adressaten, weitergeleitet werden.

"

Mein Anliegen:

1) Zitat Zeitungsartikel:
"Die neue Fassung ist auch schon an die Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Rettungsleitstellen verschickt worden."
Bitte stellen Sie die Formatvorlage der NEUEN Fassung des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten zur Verfügung.

2) Bitte stellen Sie die Formatvorlage der ZUVOR tatsächlich genutzten Fassung des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten zur Verfügung.

3) Zitat Zeitungsartikel:
"
Falscher Verteiler
[...]
Demnach waren die Meldungen im Informationssystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an den falschen Verteiler gegangen.
[...]
Die Kreisverwaltung hingegen argumentiert laut SWR:
Der Einsatzleiter hat sich an einem vom Land vorgegebenen Formular orientiert, dessen Angaben vom eigentlichen Meldesystem abweichen.
"
Wurden die betreffenden Meldungen vom Einsatzleiter über Email an das BBK versendet oder mittels MoWaS-Vollsystem oder mittels webbasiertem Eingabeportal?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Zeitung DIE RHEINPFA…
An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formatvorlagen des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten [#226526]
Datum
10. August 2021 20:46
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Zeitung DIE RHEINPFALZ schreibt unter https://www.rheinpfalz.de/politik/rheinland-pfalz_artikel,-eingabe-panne-wieso-im-radio-keine-flut-warnmeldung-kam-_arid,5238764.html am 10.08.21: " Eingabe-Panne: Wieso im Radio keine Flut-Warnmeldung kam In der Flutnacht wollte der Kreis Trier-Saarburg mit Radiodurchsagen vor dem Hochwasser warnen lassen, doch seine Alarm-Meldungen haben die Sender nie erreicht. Mittlerweile ist klar, wo das Problem lag - und wie so eine Panne künftig vermieden werden soll. Eigentlich hätten die regionalen Radiosender am 15. Juli um 1.05 Uhr ihr Programm unterbrechen sollen. Denn der Kreis Trier-Saarburg wollte den Menschen in Kordel Warn- und Verhaltenshinweise geben: Die Mosel überflutete den Ort, in den folgenden Stunden mussten Seniorenheim-Bewohner und weitere Betroffene - unter anderem von aus der Pfalz angerückten Einsatzkräften - aus ihren Häusern gerettet werden. Falscher Verteiler Damit ist dort offenbar mehr versucht worden als im Kreis Ahrweiler. Aber der Rundfunk-Alarm aus Trier ist trotzdem nie gesendet worden, er hat die Sender ebenso wenig erreicht wie neun vorangegangene Hinweise. Der davon betroffene SWR hat nun herausgefunden, was das Problem war: Demnach waren die Meldungen im Informationssystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an den falschen Verteiler gegangen. Die Verantwortung für diese Panne weist das für den Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz zuständige Innenministerium nun vor allem den Entscheidern auf kommunaler Ebene zu. Denn im Gesetz steht nun einmal, dass sie zuständig sind. Die Kreisverwaltung hingegen argumentiert laut SWR: Der Einsatzleiter hat sich an einem vom Land vorgegebenen Formular orientiert, dessen Angaben vom eigentlichen Meldesystem abweichen. Hinweis schon im Juni Das Ministerium wiederum hält dagegen: Radiosender wie SWR oder RPR1 sind in der Eingabemaske für dringlichere Warnmeldungen als Empfänger eigentlich voreingestellt, die entsprechenden Häkchen müssen in Trier also extra weggeklickt worden sein. Allerdings: Dass nach Veränderungen im BBK-System die Landes-Hinweise nicht mehr komplett passen und deshalb Missverständnisse drohen, war in Mainz schon vor der Flut angekommen. Das Innenministerium bestätigt: Im Juni war ein entsprechender Hinweis einer Berufsfeuerwehr eingegangen. Die Landes-Katastrophenschützer hätten sich daraufhin an die Bundesbehörde gewandt, um Hinweise für Verbesserungen zu bekommen. Doch eine Antwort stehe bislang noch aus. Vor dem Hintergrund der Trier-Panne ist das Ministerium in Mainz nun aber trotzdem aktiv geworden und hat das Formular selbst angepasst. Eine Sprecherin versichert: Die neue Fassung ist auch schon an die Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Rettungsleitstellen verschickt worden. " Ferner schreibt das BBK unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-in-Deutschland/Warnmittel/MoWaS/mowas_node.html " Der Bereich Auslösung umfasst die MoWaS-Sende- und Empfangssysteme in den Lagezentren von Bund und Ländern sowie in den angeschlossenen Leitstellen der unteren Katastrophenschutzbehörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte). Neben Vollsystemen steht ein webbasiertes Eingabeportal zur Verfügung, über das Warnmeldungen als Vorlage elektronisch an die Vollsysteme übermittelt und von dort aus ausgelöst werden können. [...] Danach beginnt der Übertragungsweg. Er umfasst alle Komponenten von der Auslösung bis zu den Warnmultiplikatoren bzw. den Steuersystemen der Endgeräte. Warnmultiplikatoren sind Behörden, Organisationen und Unternehmen (z.B. Rundfunk- und Telemedienanbieter), von denen die Warnmeldungen an ihre Kunden bzw. Nutzer, also letztendlich an die Bevölkerung als eigentlichen Adressaten, weitergeleitet werden. " Mein Anliegen: 1) Zitat Zeitungsartikel: "Die neue Fassung ist auch schon an die Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Rettungsleitstellen verschickt worden." Bitte stellen Sie die Formatvorlage der NEUEN Fassung des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten zur Verfügung. 2) Bitte stellen Sie die Formatvorlage der ZUVOR tatsächlich genutzten Fassung des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten zur Verfügung. 3) Zitat Zeitungsartikel: " Falscher Verteiler [...] Demnach waren die Meldungen im Informationssystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an den falschen Verteiler gegangen. [...] Die Kreisverwaltung hingegen argumentiert laut SWR: Der Einsatzleiter hat sich an einem vom Land vorgegebenen Formular orientiert, dessen Angaben vom eigentlichen Meldesystem abweichen. " Wurden die betreffenden Meldungen vom Einsatzleiter über Email an das BBK versendet oder mittels MoWaS-Vollsystem oder mittels webbasiertem Eingabeportal? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226526 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226526/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Antrag nach dem LTranspG, Ihre Email vom 10.08.2021 - Formatvorlagen des Meldeformulars für dringende Warnmeldunge…
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Betreff
Antrag nach dem LTranspG, Ihre Email vom 10.08.2021 - Formatvorlagen des Meldeformulars für dringende Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten
Datum
12. August 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei übersenden wir Ihnen das beigefügte Schriftstück in der o. g. Sache. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Kein Nachrichtentext
Von
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Via
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Betreff
Datum
7. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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An Kreisverwaltung Trier-Saarburg Details
Von
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Betreff
AW: Formatvorlagen des Meldeformulars für dringliche Warnmeldungen des Landkreises an die Rundfunkanstalten [#226526]
Datum
25. September 2021 22:23
An
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
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