Formel zur Berechnung der Ansteckungsgefahr in Grundschulen

Die genutzte Methode (Formel), die genutzte Datengrundlage sowie etwaigen Ermessensspielräume zur Bestimmung des Infektionsrisikos mit Covid-19 in Grundschulen und der Anordnung von Quarantäne mit. Insbesondere bei Fällen mit infizierten Schülerinnen. Bitte teilen sie mir ebenfalls die Wissenschaftliche Grundlage der angewandten Methode mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Formel zur Berechnung der Ansteckungsgefahr in Grundschulen [#204881]
Datum
3. Dezember 2020 15:37
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die genutzte Methode (Formel), die genutzte Datengrundlage sowie etwaigen Ermessensspielräume zur Bestimmung des Infektionsrisikos mit Covid-19 in Grundschulen und der Anordnung von Quarantäne mit. Insbesondere bei Fällen mit infizierten Schülerinnen. Bitte teilen sie mir ebenfalls die Wissenschaftliche Grundlage der angewandten Methode mit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204881/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Formel Berechnung der Ansteckungsgefahr in Grundschulen Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. …
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
Formel Berechnung der Ansteckungsgefahr in Grundschulen
Datum
4. Dezember 2020 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email. Das Gesundheitsamt Steglitz-Zehlendorf nutzt keine Formel zur Bestimmung des Infektionsrisikos in Grundschulen. Bitte antworten Sie nur an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> und nennen sie bitte den Bearbeiter Mit freundlichen Grüßen