Formulare für Steuererklärungen 2021 und 2022 zu Vermietung durch eine GbR

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag!

Bitte senden Sie mir alle Formulare (etwa als PDF) zu, die für eine Steuererklärung für Vermietung durch eine GbR in den Jahren 2021 und 2022 benötigt werden. Ein Verweis auf ELSTER oder die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen ist keine Antwort im Sinne dieser Anfrage.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2023
  • Frist
    21. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag! Bitte senden Sie mir alle For…
An Finanzamt Hamburg-Altona Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Formulare für Steuererklärungen 2021 und 2022 zu Vermietung durch eine GbR [#290564]
Datum
19. Oktober 2023 16:45
An
Finanzamt Hamburg-Altona
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag! Bitte senden Sie mir alle Formulare (etwa als PDF) zu, die für eine Steuererklärung für Vermietung durch eine GbR in den Jahren 2021 und 2022 benötigt werden. Ein Verweis auf ELSTER oder die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen ist keine Antwort im Sinne dieser Anfrage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290564/
Finanzamt Hamburg-Altona
Eingangsbestätigung Ihres Finanzamtes Diese E-Mail wurde maschinell erstellt und versandt. Guten Tag, vielen D…
Von
Finanzamt Hamburg-Altona
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Finanzamtes
Datum
19. Oktober 2023 16:50
Status
Warte auf Antwort
Diese E-Mail wurde maschinell erstellt und versandt. Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Diese ist bei Ihrem Finanzamt eingegangen und wird an die zuständige Dienststelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Für die Weiterleitung ist die Angabe Ihres Namens, der Steuernummer und / oder der Identifikationsnummer (ID-Nr.) entscheidend. Soweit Ihr Anliegen individuelle steuerliche Angelegenheiten betrifft, wird eine Rückmeldung auf dem Postweg erfolgen. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail auf elektronischem Weg ist in diesen Fällen aus Gründen des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses nicht möglich. **Kennen Sie schon „Mein ELSTER“?** Über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt (www.elster.de ( https://www.elster.de/eportal/start )) können Sie jederzeit sicher und kostenfrei Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen sowie elektronisch und papierlos Ihre Steuererklärung übermitteln. Auch Belege zur Steuererklärung, Einsprüche und sonstige Nachrichten an das Finanzamt können hierüber versandt werden. Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter www.finanzamt.de ( https://www.bzst.de/DE/Service/Behoerdenwegweiser/FinanzverwaltungLaender/finanzverwaltunglaender_node.html ) in der Rubrik „Datenschutz“. Mit freundlichen Grüßen
Finanzamt Hamburg-Altona
Sehr << Antragsteller:in >> leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen keine Formulare für die S…
Von
Finanzamt Hamburg-Altona
Betreff
AW: [EXTERN] Formulare für Steuererklärungen 2021 und 2022 zu Vermietung durch eine GbR [#290564]
Datum
26. Oktober 2023 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen keine Formulare für die Steuererklärung einer Vermietungs-GbR zusenden kann. Das Hamburgische Transparenzgesetz sieht einen solchen Service nicht vor, sondern dient vielmehr der Kontrolle staatlichen Handels (durch bspw. Akteneinsicht). Die Versendung von Formularen würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand darstellen. Bezüglich Ihres Anliegens muss ich Sie, wie von Ihnen bereits angesprochen, auf ELSTER verweisen. Im Falle einer unbilligen Härte kann auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden. In diesem Fall erhalten Sie die entsprechenden Formulare in den Informations- und Annahmestellen der Finanzämter. Von einer unbilligen Härte wird jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen ausgegangen, die begründungs- und beweispflichtig sind. Für die Steuererklärung einer Vermietungs-GbR benötigen Sie folgende Formulare: 1. Hauptvordruck (ESt 1 B - gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung) 2. Anlage FB (Angaben über die Feststellungsbeteiligten) 3. Einkünfte/ Anlage FE 1 (Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen) 4. Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Sollten Sie noch keine Steuernummer für die Vermietungs-GbR haben und umsatzsteuerpflichtig vermieten, müssen sie zusätzlich einen steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Grundsätzlich ist dieser auch elektronisch zu übermitteln. Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die Verwaltung des Objekts/ der Objekte stattfindet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG).…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Formulare für Steuererklärungen 2021 und 2022 zu Vermietung durch eine GbR“ [#290564]
Datum
26. Oktober 2023 08:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290564/ Das Finanzamt hat keinen Ablehnungsgrund nach Hamburgischem Transparenzgesetz für die Übersendung der Formulare genannt. Die Ablehnung meines Auskunftsbegehrens ist damit unzulässig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290564.pdf Anfragenr: 290564 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290564/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Formularen für Steuererklärung Az. J3/02.04-3016/2023 Sehr << Antragsteller:in >> I…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Formularen für Steuererklärung
Datum
14. November 2023 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. J3/02.04-3016/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail vom 26.10.2023 ist bei uns eingegangen. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen J3/02.04-3016/2023 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in dieser Angelegenheit an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten beim Finanzamt Hamburg-Altona am 19.10.2023 Zugang beantragt zu allen Formularen, die für eine Steuererklärung für Vermietung durch eine GbR in den Jahren 2021 und 2022 benötigt werden. Dies hat das Finanzamt mit E-Mail vom 26.10.2023 abgelehnt, weil die Übersendung von Formularen nicht dem Zweck des HmbTG entspreche, eine Kontrolle staatlichen Handelns zu ermöglichen, und zudem einen unverhältnismäßigen Aufwand darstelle. Man hat Ihnen die erforderlichen Formulare benannt und im Übrigen auf das Portal „Elster“ verwiesen. Das halten Sie für unzureichend. Leider kann ich Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen. Nach § 5 Nr. 4 HmbTG besteht keine Informationspflicht für Vorgänge der Steuerverwaltung. Von der Ausnahme erfasst sind sämtliche Stadien des Besteuerungsverfahrens von der Festsetzung bis zur Steuervollstreckung. Die Ausnahme dürfte zwar in erster Linie darauf zielen, dass nicht über das HmbTG ein Akteneinsichtsrecht in Steuerakten geschaffen wird, was die Abgabenordnung (AO) als maßgebliche Verfahrensordnung bewusst nicht vorsieht (seine BT-Drs. 7/4292, Seite 24 f.). Die Gesetzesbegründung zum HmbTG belegt aber, dass die Ausnahme darüber hinausgeht und allgemein die Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung schützen will (Bü.-Drs. 20/4466, S. 17). Vor diesem Hintergrund ist der Verweis auf das Portal „Elster“ nachvollziehbar. Ich gehe daher davon aus, dass in Ihrem Fall kein Auskunftsanspruch nach HmbTG besteht. Mit freundlichen Grüßen