Forschungsdaten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

Zur nun veröffentlichten Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gibt es Fragen bezüglich der Belastbarkeit der Ergebnisse, insbesondere, da erkennbar ist, dass zwischen der Anzahl der verwendeten Datensätze 2019 und 2023 erhebliche Abweichungen bestehen.

Gemäß den Standards transparenter Wissenschaft wird zur Nachvollziehbarkeit üblicherweise offengelegt, wie wissenschaftlich gearbeitet wurde und die zugehörigen Daten veröffentlicht. Diese Informationen fehlen bisher.

Ich bitte daher um Übersendung folgender Daten und Beantwortung der Fragen:
- Ich bitte um Übersendung der Public-Use-Files
- Ich bitte um Übersendung des Codierplanes und der Syntaxen
- Ich bitte um Mitteilung, wie die Stichproben für die jeweiligen Auswertungen zusammengesetzt wurden
- Nach welchen Kriterien wurden Entscheidungen getroffen, welche Datensätze in die Auswertung einfließen oder nicht?
- Warum wurden keine Effektstärken berechnet?
- Welche wissenschaftlichen Standards wurden für die statistischen Analysen zugrunde gelegt und wurden diese durchgängig erfüllt? Wenn nein, an welchen Stellen nicht?

Ich bitte weiterhin um Mitteilung, welche Wissenschaftler konkret an der Auswertung der Daten in den einzelnen Teilen von "Kindeswohl und Umgangsrecht" in der Version 2023 nach dem Jahr 2020 beteiligt waren. In der Veröffentlichung wurde u.a. auch Prof. Petermann mit genannt, welcher aber bekanntlich 2019 verstorben ist. Insbesondere stellt sich die Frage, an welchen Stellen der Auswertungen die bisherigen Wissenschaftler Prof. Petermann und Dr. Rücker einbezogen wurden und an welchen nicht.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Markus Witt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur nun veröffentlichten Studie „Kind…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Forschungsdaten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#289937]
Datum
10. Oktober 2023 17:46
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur nun veröffentlichten Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gibt es Fragen bezüglich der Belastbarkeit der Ergebnisse, insbesondere, da erkennbar ist, dass zwischen der Anzahl der verwendeten Datensätze 2019 und 2023 erhebliche Abweichungen bestehen. Gemäß den Standards transparenter Wissenschaft wird zur Nachvollziehbarkeit üblicherweise offengelegt, wie wissenschaftlich gearbeitet wurde und die zugehörigen Daten veröffentlicht. Diese Informationen fehlen bisher. Ich bitte daher um Übersendung folgender Daten und Beantwortung der Fragen: - Ich bitte um Übersendung der Public-Use-Files - Ich bitte um Übersendung des Codierplanes und der Syntaxen - Ich bitte um Mitteilung, wie die Stichproben für die jeweiligen Auswertungen zusammengesetzt wurden - Nach welchen Kriterien wurden Entscheidungen getroffen, welche Datensätze in die Auswertung einfließen oder nicht? - Warum wurden keine Effektstärken berechnet? - Welche wissenschaftlichen Standards wurden für die statistischen Analysen zugrunde gelegt und wurden diese durchgängig erfüllt? Wenn nein, an welchen Stellen nicht? Ich bitte weiterhin um Mitteilung, welche Wissenschaftler konkret an der Auswertung der Daten in den einzelnen Teilen von "Kindeswohl und Umgangsrecht" in der Version 2023 nach dem Jahr 2020 beteiligt waren. In der Veröffentlichung wurde u.a. auch Prof. Petermann mit genannt, welcher aber bekanntlich 2019 verstorben ist. Insbesondere stellt sich die Frage, an welchen Stellen der Auswertungen die bisherigen Wissenschaftler Prof. Petermann und Dr. Rücker einbezogen wurden und an welchen nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 289937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289937/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Witt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Oktober 2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Zwischennachricht zu IFG-Antrag Forschungsdaten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#289937]
Datum
10. November 2023 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Witt, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. Oktober 2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit etwas verzögert bestätigen. Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Es wird noch geprüft, in welchem Umfang Drittbeteiligung gemäß § 8 IFG notwendig sein wird. Je nach Umfang der Drittbeteiligung, wäre mit erheblichem zeitlichen Mehraufwand zu rechnen. Dieser ist gebührenpflichtig. Bitte beachten Sie hierzu folgende allgemeine Hinweise: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben. Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert bzw. Drittbeteiligungsverfahren notwendig sind, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Bitte teilen Sie uns bis zum 22. November 2023 mit, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten, wenn Gebühren für die Zusammenstellung von Informationen und das Durchführen von voraussichtlich mehreren Drittbeteiligungsverfahren notwendig sein sollte. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/informationen-zur-verarbeitung-personenbezogener-daten/99428 Mit freundlichen Grüßen

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Markus Witt
Guten Tag, vielen Dank für die Information über einen möglichen Kosten-Anfall. Ich halte den Antrag auch vor dies…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
AW: Zwischennachricht zu IFG-Antrag Forschungsdaten der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#289937]
Datum
13. November 2023 17:54
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Information über einen möglichen Kosten-Anfall. Ich halte den Antrag auch vor diesem Hintergrund weiterhin aufrecht. Wie der Anfrage bereits zu entnehmen ist, geht es um die wissenschaftliche Bewertung des Forschungsvorhabens, welche aufgrund des hohen Interesses an der Studie auch im öffentlichen Interesse sein dürfte. Die Studie war bereits mehrfach Thema im Familienausschuss des Bundestages, das Ministerium dürfte daher auch ein eigenes Interesse haben, eine höchstmögliche Transparenz in den Vorgang zu bringen, um im Raume stehende Manipulationsvorwürfe verlässlich entkräften zu können. Bei einer eventuell anfallenden Gebührenberechnung ist bitte auch zu prüfen, inwiefern unter Umständen eine Verpflichtung seitens des Ministeriums besteht, die Daten selbst zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 289937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289937/