Forschungsförderung

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert mit verschiedenen Programmen unterschiedlichste Forschungsvorhaben mit z.T. umfangreichen finanziellen Mitteln. Entsprechende Förderungen wurden in der Vergangenheit auch in Hessen angesiedelten Projektvorhaben gewährt (z.B.: https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressearchiv/dfg-foerdert-forschungsprojekte-an-universitaeten-in-frankfurt-und-darmstadt; https://denkmal.hessen.de/Themen-A-Z/landesforschung-archaeologie). Seit Inkrafttreten des DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis zum 1. August 2019 müssen alle Antragssteller die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um entsprechende Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Es bestand eine vierjährige Übergangsfrist, die am 31. Juli 2023 endete (https://www.dfg.de/de/grundlagen-rahmenbedingungen/grundlagen-und-prinzipien-der-foerderung/gwp).
Frage: Hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst diese DFG-Leitlinien zwischenzeitlich, z.B. im Rahmen einer Dienstanweisung, rechtsverbindlich für seinen Zuständigkeitsbereich und die im Verwaltungszug nachgeordneten Behörden umgesetzt, bzw. von einzelnen Behörden umsetzen lassen? Wenn dies der Fall ist, bitte ich um Zusendung der/des Dokumente(s), bzw. um Mitteilung wo diese(s) öffentlich einsehbar sind. Falls eine Umsetzung noch nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um Information darüber, ob, wann und bei welchen Behörden ein Umsetzung geplant ist.

Warte auf Antwort

  • Datum
    14. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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Holger Petras
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame, sehr geehrter …
An Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur Details
Von
Holger Petras
Betreff
Forschungsförderung [#305987]
Datum
14. April 2024 13:35
An
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert mit verschiedenen Programmen unterschiedlichste Forschungsvorhaben mit z.T. umfangreichen finanziellen Mitteln. Entsprechende Förderungen wurden in der Vergangenheit auch in Hessen angesiedelten Projektvorhaben gewährt (z.B.: https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressearchiv/dfg-foerdert-forschungsprojekte-an-universitaeten-in-frankfurt-und-darmstadt; https://denkmal.hessen.de/Themen-A-Z/landesforschung-archaeologie). Seit Inkrafttreten des DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis zum 1. August 2019 müssen alle Antragssteller die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um entsprechende Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Es bestand eine vierjährige Übergangsfrist, die am 31. Juli 2023 endete (https://www.dfg.de/de/grundlagen-rahmenbedingungen/grundlagen-und-prinzipien-der-foerderung/gwp). Frage: Hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst diese DFG-Leitlinien zwischenzeitlich, z.B. im Rahmen einer Dienstanweisung, rechtsverbindlich für seinen Zuständigkeitsbereich und die im Verwaltungszug nachgeordneten Behörden umgesetzt, bzw. von einzelnen Behörden umsetzen lassen? Wenn dies der Fall ist, bitte ich um Zusendung der/des Dokumente(s), bzw. um Mitteilung wo diese(s) öffentlich einsehbar sind. Falls eine Umsetzung noch nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um Information darüber, ob, wann und bei welchen Behörden ein Umsetzung geplant ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Petras Anfragenr: 305987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305987/
Mit freundlichen Grüßen Holger Petras

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