Forschungsförderung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert mit verschiedenen Programmen unterschiedlichste Forschungsvorhaben mit z.T. umfangreichen finanziellen Mitteln. Entsprechende Förderungen wurden in der Vergangenheit auch in Hessen angesiedelten Projektvorhaben gewährt (z.B.: https://wissenschaft.hessen.de/presse/pressearchiv/dfg-foerdert-forschungsprojekte-an-universitaeten-in-frankfurt-und-darmstadt; https://denkmal.hessen.de/Themen-A-Z/landesforschung-archaeologie). Seit Inkrafttreten des DFG-Kodex zur guten wissenschaftlichen Praxis zum 1. August 2019 müssen alle Antragssteller die 19 Leitlinien und ihre Erläuterungen rechtsverbindlich umsetzen, um entsprechende Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Es bestand eine vierjährige Übergangsfrist, die am 31. Juli 2023 endete (https://www.dfg.de/de/grundlagen-rahmenbedingungen/grundlagen-und-prinzipien-der-foerderung/gwp).
Frage: Hat das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst diese DFG-Leitlinien zwischenzeitlich, z.B. im Rahmen einer Dienstanweisung, rechtsverbindlich für seinen Zuständigkeitsbereich und die im Verwaltungszug nachgeordneten Behörden umgesetzt, bzw. von einzelnen Behörden umsetzen lassen? Wenn dies der Fall ist, bitte ich um Zusendung der/des Dokumente(s), bzw. um Mitteilung wo diese(s) öffentlich einsehbar sind. Falls eine Umsetzung noch nicht erfolgt sein sollte, bitte ich um Information darüber, ob, wann und bei welchen Behörden ein Umsetzung geplant ist.
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Datum14. April 2024
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17. Mai 2024
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