Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac

Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden.

Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann.

Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Valentina Beiz
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Weltgesundheitsorganisation l…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#301789]
Datum
3. März 2024 13:03
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden. Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann. Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 301789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301789/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Beiz, auf Ihr Schreiben vom 3. März 2024 darf ich Ihnen den beigefügten Zwischenbescheid von He…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Schreiben vom 3. März 2024 betr. Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#301789] LIFG/UVwG/VIG
Datum
5. März 2024 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beiz, auf Ihr Schreiben vom 3. März 2024 darf ich Ihnen den beigefügten Zwischenbescheid von Herrn Keller übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Staatsministerium Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Beiz, das Staatsministerium hat Ihr Schreiben vom 3. März 2024 an das Ministerium für Soziales,…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#301789]
Datum
28. März 2024 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beiz, das Staatsministerium hat Ihr Schreiben vom 3. März 2024 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration weitergeleitet. In diesem Schreiben bitten Sie um Zugang zu allen Dokumenten, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokollen zu bestimmen abgeschlossenen Forschungsprojekten sowie zukünftigen Forschungsvorhaben. Zu Ihrer konkreten Fragestellung nach der Forschung bezüglich Analysemethoden (und nicht nach epidemiologischem Studien) liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration keine Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen oder Protokolle vor, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden könnten. Unabhängig davon möchte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration jedoch darauf hinweisen, dass es grundsätzlich bereits etablierte Methoden gibt, um zu unterscheiden, ob die humorale sowie zelluläre Immunantwort aus einer Impfung oder einer durchgemachten Erkrankung resultiert (z.B. Unterscheidung anhand des Antikörperprofils (Antikörper gegen S-Antigen und N-Antigen)). Es gibt auch molekularbiologische Methoden, um eindeutig zwischen einer akuten und einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion zu unterscheiden. Auf Bundesebene wurde eine solche Differenzierung des Antikörperprofils beispielsweise bei der SeBluCo-Studie des RKI - eine Seroprävalenzstudie - vorgenommen. Generell stellt das RKI in Bezug auf seroepidemiologische Studien zu SARS-CoV-2 eine Studienübersicht mit einer interaktiven Karte sowie Angaben zum Studiendesign auf folgender Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/AK-Studien/AK-Studien-gesamt.html) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Valentina Beiz
Guten Tag, sehr geerhrte/r XYZ, vielen Dank für die schnelle und detaillierte Rückmeldung. Können Sie mir bitte…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
AW: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#301789]
Datum
1. April 2024 20:07
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr geerhrte/r XYZ, vielen Dank für die schnelle und detaillierte Rückmeldung. Können Sie mir bitte zu den molekularbiologische Methoden zur eindeutigen Unterscheidung zwischen einer akuten und einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion noch ergänzende Informationen bereitstellen, sofern diese sich von den handelsüblichen ELISA-Antikörper-Testkits gegen S-Antigen und N-Antigen unterscheiden? Meine ursprüngliche Frage zielte auf (molekularbiologische) Testmethoden, -verfahren und/oder -kits zur Diagnosestellung von Post Covid und/oder Post Vac ab. Die Tragweite der Frage ergibt sich mit Blick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der Schadensbegrenzung, zur Abweisung von Regressansprüchen sowie zur Adressierung des tatsächlichen Schadenverursachers bestenfalls im Rahmen der Primärversorgung. Nachgelagerte kostenintensive, ggf. begutachtete, Sozialgerichtsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz können mit exakter Ursachendifferenzierung abgewendet werden. Für eine exakte Ursachenfeststellung, vor allem bei Mehrfachinfektionen gepaart mit heterologer Impffolge, sind oben bezeichnete Methoden und Verfahren, die zwischen unterschiedlichen (SARS-CoV-2-)Infektionen sowie unterschiedlichen (SARS-CoV-2-)Schutzimpfungen eineindeutig unterscheiden, nötig. Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 301789 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301789/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>