Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac

Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden.

Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann.

Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
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Valentina Beiz
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#303191]
Datum
15. März 2024 12:31
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden. Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann. Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 303191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303191/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Frau Beiz, für Ihren Antrag auf Informationsgewährung bezüglich der "Forschungsprojekte zur En…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: [extern] Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#303191]
Datum
18. März 2024 15:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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7,8 KB


Sehr geehrte Frau Beiz, für Ihren Antrag auf Informationsgewährung bezüglich der "Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac", danke ich Ihnen. Dieser ist am 15.03.2024 per E-Mail in der Staatskanzlei eingegangen. Im Zuge der Antragsprüfung wurde festgestellt, dass Ihr Antrag nicht dem Schriftformerfordernis nach § 10 Absatz 1 Satz 2 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V i. V. m. § 126 BGB genügt. Hiernach muss ein entsprechender Antrag eine eigenhändige Unterschrift des Antragstellers tragen. Sie haben bisher den Antrag ausschließlich per E-Mail gestellt. Eine E-Mail enthält keine eigenhändige Unterschrift. Ohne das Vorliegen einer entsprechenden Unterschrift wäre Ihr Antrag somit als unzulässig abzulehnen. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen, übersenden Sie bitte Ihren eigenhändig unterschriebenen Antrag entweder postalisch oder als Anlage zu einer E-Mail binnen einer Woche an die Staatskanzlei. Bitte nutzen Sie für den Versand die in meiner E-Mail- Signatur enthaltenen Kontaktdaten. Sollte nach Verstreichen der genannten Frist kein den Formerfordernissen entsprechender Antrag eingegangen sein, werde ich nach Aktenlage entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V undVIG vom 15.03.2024 - #303191 Sehr geehrte Frau Beiz, anbei übersende ich I…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anträge nach IFG M-V, LUIG M-V undVIG vom 15.03.2024 - #303191
Datum
28. März 2024 10:59
Status
Sehr geehrte Frau Beiz, anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihren o. g. Anträgen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen