Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac

Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden.

Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann.

Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
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Valentina Beiz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: La…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#303251]
Datum
15. März 2024 20:20
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden. Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann. Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 303251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303251/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Beiz, Ihr IFG-Antrag vom 15. März 2024 ist bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#303251]
Datum
21. März 2024 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beiz, Ihr IFG-Antrag vom 15. März 2024 ist bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Da die Zuständigkeit für die von Ihnen gestellten Fragen beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit uns Soziales liegt, wird dieses die weitere Bearbeitung Ihres Antrags übernehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Frau Beiz, in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrem IFG NRW-Antrag vom 15. März 2024. …
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#303251]
Datum
12. April 2024 17:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
754,6 KB
Sehr geehrte Frau Beiz, in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrem IFG NRW-Antrag vom 15. März 2024. Mit freundlichen Grüßen