Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac

Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden.

Bitte lassen sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen, Protokolle zukommen, in denen zukünftige Forschungsvorhaben sowie aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 0 Follower:innen
Valentina Beiz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Weltgesundheitsorganisation litt…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#299736]
Datum
9. Februar 2024 22:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden. Bitte lassen sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen, Protokolle zukommen, in denen zukünftige Forschungsvorhaben sowie aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 299736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299736/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid Post…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid Post Vac [#299736]
Datum
13. Februar 2024 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beiz, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid _ Post Vac... [#299736] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid _ Post Vac... [#299736]
Datum
1. März 2024 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Beiz, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
Valentina Beiz
AW: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid _ Post Vac... [#29973…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
AW: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid _ Post Vac... [#299736]
Datum
3. März 2024 11:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung bezüglich meiner Anfrage. Können Sie mir bitte noch mitteilen, ob die angefragten Informationen in anderen staatlichen Ministerien, Behörden oder Institutionen auf EU-, Bundes- oder Landesebene vorhanden sind? Falls dies der Fall ist, wäre es möglich, dass Sie meine Anfrage an den entsprechenden Ansprechpartner bzw. die entsprechende Einrichtung weiterleiten? Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 299736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299736/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
AW: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid _ Post Vac... [#29973…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid _ Post Vac... [#299736]
Datum
8. März 2024 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Beiz, Ihrem Anliegen können wir nicht nachkommen. Nach dem IFG wird den Behörden keine Informationsbeschaffungspflicht auferlegt. Die Gewährung eines Zugangs zu amtlichen Informationen setzt nach Sinn und Zweck des § 1 Abs. 1 S. 1 IFG voraus, dass die anspruchsverpflichtete Stelle selbst tatsächlich Zugriff auf die begehrten Informationen hat; denn für eine erst noch zu bewerkstelligende Informationsbeschaffung bei anderen Behörden oder Privaten bedürfte es einer Rechtsgrundlage, die das IFG nicht vorsieht. Daher ist der Informationsanspruch auf die bei der betreffenden Stelle vorhandenen Informationen beschränkt. Mit freundlichen Grüßen