Forstfläche im Privatbesitz am Chorusberg

Alle vorhandenen Gutachten zum ökologischen Nutzen der Forstfläche am Chorusberg im Privatbesitz (Flurstückskennzeichen 05417106600506). Außerdem, sofern möglich und vorhanden alle Kommunikation mit dem aktuellen Besitzer bezüglich einer eventuellen Umnutzung des Waldstücks, sowie Anträge oder Genehmigungen die die Nutzung des Grundstücks betreffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
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Betreff
Forstfläche im Privatbesitz am Chorusberg [#213359]
Datum
21. Februar 2021 21:56
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle vorhandenen Gutachten zum ökologischen Nutzen der Forstfläche am Chorusberg im Privatbesitz (Flurstückskennzeichen 05417106600506). Außerdem, sofern möglich und vorhanden alle Kommunikation mit dem aktuellen Besitzer bezüglich einer eventuellen Umnutzung des Waldstücks, sowie Anträge oder Genehmigungen die die Nutzung des Grundstücks betreffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213359/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des hohen Kun…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: Forstfläche im Privatbesitz am Chorusberg [#213359] (Ihre Mail an die Stadt Aachen)
Datum
21. Februar 2021 21:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Aufgrund des hohen Kundenaufkommens kann es zu Verzögerungen in der Beantwortung Ihrer Anfrage kommen. Selbstverständlich sind wir bemüht Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir bitten von Erinnerungen und erneuten Anfragen abzusehen, damit Überschneidungen vermieden werden. _________________________________________________________________ Dear Sir, dear Madam, thank you for your inquiry. There may be delays in answering your request. Of course, we strive to process your request as soon as possible. In order to avoid overlaps we kindly ask you to wait for our answer and refrain from renewed requests. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
Ihre Anfrage gem. §§ 2 UIG NRW i.V.m. §§ 2 Abs. 3, 4 UIG mit Mail vom 21.02.2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dan…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihre Anfrage gem. §§ 2 UIG NRW i.V.m. §§ 2 Abs. 3, 4 UIG mit Mail vom 21.02.2021
Datum
19. März 2021 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.a. Anfrage, die wir zur Zeit noch bearbeiten. Kommende Woche erhalten Sie von mir hierzu eine Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Aachen
Ihre Anfrage gem. §§ 2 UIG NRW i.V.m. §§ 2 Abs. 3, 4 UIG mit Mail vom 21.02.2021 Sehr Antragsteller/in mit o.g. M…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Ihre Anfrage gem. §§ 2 UIG NRW i.V.m. §§ 2 Abs. 3, 4 UIG mit Mail vom 21.02.2021
Datum
25. März 2021 07:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit o.g. Mail haben Sie unter Berufung auf die Vorschriften des IFG NRW, des UIG NRW sowie des VIG um Übersendung folgender Unterlagen gebeten: • alle vorhandenen Gutachten zum ökologischen Nutzen der Forstfläche am Chorusberg im Privatbesitz • soweit möglich und vorhanden alle Kommunikation mit dem aktuellen Besitzer bezüglich einer eventuellen Umnutzung des Waldstücks sowie • Anträge oder Genehmigungen, die die Nutzung des Grundstücks betreffen. Ich bewerte diese Anfrage als eine Anfrage nach dem UIG NRW, weil sie auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Grundstücks Gemarkung Aachen, Flur 66, Flurstück 506 und Flur 74, Flurstück 1773 gerichtet ist. Für die Beantwortung dieser Anfragen ist der Fachbereich Umwelt nach einer internen Zuständigkeitsregelung zentral zuständig. Auf Ihre Anfrage übersende ich Ihnen anliegend das beim Fachbereich Umwelt vorliegende artenschutzfachliche Gutachten „Fällung von Bäumen “Am Chorusberg“, Aachen Stadt“. Dieses hat der Grundstückseigentümer auf Anforderung der unteren Naturschutzbehörde übermittelt. Der Zugang zu diesem Gutachten wird trotz des bestehenden urheberrechtlichen Schutzes des Gutachtens auf Grundlage des § 2 S. 2 UIG NRW i.V.m. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 2. HS UIG (Überwiegen des öffentlichen Interesses) gewährt. Das öffentliche Interesse überwiegt nach Abwägung vorliegend das urheberrechtliche Schutzinteresse des Werkerstellers. Über die auf dem Grundstück vorgenommenen Baumfällungen und deren Rechtmäßigkeit wurde über mehrere Wochen in der lokalen Presse berichtet, es kam zu Demonstrationen auf und rund um das Grundstück. In der Presseberichterstattung wurden auch die Ordnungsgemäßheit des Gesetzesvollzugs und etwaige behördliche Versäumnisse thematisiert, mithin die Ziele deren Umsetzung das Umweltinformationsrecht dienen soll. Ich weise höchst vorsorglich darauf hin, dass eine Nutzung des Gutachtens durch Sie, insbesondere eine Veröffentlichung im Internet (etwa auf dem Portal Fragdenstaat, über das Sie den Zugangsantrag gestellt haben) eine zustimmungsbedürftige Nutzungshandlung nach UrhG darstellen dürfte, die ohne entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers nicht zulässig ist. Weiter von Ihnen erbetene Kommunikation zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Aachen zu einer Umnutzung des Grundstücks liegt soweit ersichtlich nicht vor. Zuletzt wurden unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin Gespräche über eine Veräußerung des Grundstücks an die Stadt oder private Dritte geführt. Auch liegen aktuelle Anträge und Genehmigungen über die Nutzung des Grundstücks bei der Stadt Aachen nicht vor. Insbesondere wurde seitens der Stadt Aachen - abweichend von der insoweit unzutreffenden Berichterstattung in der lokalen Presse - keine Genehmigung zum Fällen von Bäumen bzw. zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart erteilt. Insoweit fehlt es bereits an einer Zuständigkeit der Stadt Aachen. Denn die Aufgaben der unteren Forstbehörde nach dem LWaldG NRW obliegen bezogen auf das Gebiet der Stadt Aachen dem Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde. Mit freundlichen Grüßen