Fortbildungen

Informationen dazu, warum die Zahnärztekammer so fragwürdige Fortbildungen anbietet.

Ergebnis der Anfrage

Die Veranstaltungen, die das Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt anbietet, gaben bislang keinen Anlass zur Beanstandung und sind in keiner Weise „fragwürdig“.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt führt die Rechtsaufsicht über die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und hat zu keinem Zeitpunkt einen Anlass gesehen, die Vergabe von Fortbildungspunkten durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt zu kritisieren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen dazu, w…
An Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortbildungen [#302578]
Datum
9. März 2024 20:15
An
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen dazu, warum die Zahnärztekammer so fragwürdige Fortbildungen anbietet.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302578/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortbildungen“ vom 09.03.2024 (#302578) wurde von Ihnen nicht in d…
An Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fortbildungen [#302578]
Datum
16. April 2024 10:09
An
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortbildungen“ vom 09.03.2024 (#302578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA geben wir folgend…
Von
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Fortbildungen [#302578]
Datum
16. April 2024 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem IZG LSA geben wir folgende Antwort: Die Veranstaltungen, die das Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt anbietet, gaben bislang keinen Anlass zur Beanstandung und sind in keiner Weise „fragwürdig“. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt führt die Rechtsaufsicht über die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und hat zu keinem Zeitpunkt einen Anlass gesehen, die Vergabe von Fortbildungspunkten durch die Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt zu kritisieren. Mit freundlichen Grüßen