Fortbildungen für Mitarbeitende

- Eine Liste aller stattgefunden Fortbildungsmaßnahmen an denen Mitarbeitende des Amts für Straßen und Verkehr der Stadt Essen in den letzten drei Jahren teilgenommen haben, aufgeschlüsselt nach verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen
- Die Anzahl der Teilnehmenden je Maßnahme

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2024
  • Frist
    14. März 2024
  • 2 Follower:innen
Peter Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen Details
Von
Peter Müller
Betreff
Fortbildungen für Mitarbeitende [#299889]
Datum
12. Februar 2024 07:38
An
Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Liste aller stattgefunden Fortbildungsmaßnahmen an denen Mitarbeitende des Amts für Straßen und Verkehr der Stadt Essen in den letzten drei Jahren teilgenommen haben, aufgeschlüsselt nach verpflichtenden und freiwilligen Maßnahmen - Die Anzahl der Teilnehmenden je Maßnahme
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Müller Anfragenr: 299889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299889/
Mit freundlichen Grüßen Peter Müller

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Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen
Information nach §4 I IFG NRW/ #299889 Sehr geehrter Herr Müller, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.02.2024 nach d…
Von
Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen
Betreff
Information nach §4 I IFG NRW/ #299889
Datum
8. März 2024 20:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, in Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.02.2024 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen übersende ich Ihnen die Aufstellung über die internen und externen sowie verpflichtenden/ nicht verpflichtenden Fortbildungen an denen die Mitarbeitenden des Amtes für Straßen und Verkehr der Stadt Essen in den Jahren 2021 - 2023 teilgenommen haben. Diese Auskunft ergeht gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW i.V.m. § 1 Abs. 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gem. Punkt 1.1 der Anlage gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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