Fortbildungspflicht im Rettungsdienst

Auskunft, ob der Fortbildungspflicht nach § 32 BremHilfeG auch durch ein aktives Studium der Humanmedizin in Vollzeit genüge getan wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft…
An Der Senator für Inneres Details
Von
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Betreff
Fortbildungspflicht im Rettungsdienst [#185796]
Datum
1. Mai 2020 17:50
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft, ob der Fortbildungspflicht nach § 32 BremHilfeG auch durch ein aktives Studium der Humanmedizin in Vollzeit genüge getan wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.05.2020 beantworte ich wie folgt: die Fortbildung im Rettungs…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]-Fortbildungspflicht im Rettungsdienst [#185796]
Datum
5. Mai 2020 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.05.2020 beantworte ich wie folgt: die Fortbildung im Rettungsdienst werden zentral durch den Träger übernommen und ist explizit auf die Wahrnehmung des stadtbremischen Rettungsdienstes ausgerichtet. Die Teilnahme an einem Medizinstudium kann die jährliche rettungsdienstliche Fortbildungspflicht nicht ersetzen. Hier sind sehr differierende Inhalte beim Studium vs. Rettungsdienst betroffen. Vor allem zielt die rettungsdienstliche Fortbildung in den vom Träger organisierten Zeiträumen (bei uns eine Woche) auf spezifische Themen des eigenen Rettungsdienstbezirkes ab (Bremer Fibel, MANV-Konzept und Traumamanagement). Diese Inhalte werden im Rahmen eines Medizinstudiums nicht angeboten. Dafür gibt es dort zwar die Atmungskette und histologische Präparate, die aber für den Rettungsdienst nicht unbedingt entscheidend sind. Von daher ist die hier zugrundeliegende Frage zu verneinen. Mit freundlichen Grüßen