Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Rechtspfleger

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bitte senden Sie mir eine Liste derjenigen Fortbildungsveranstaltungen zu, die das Verwaltungsgericht Weimar in den letzten fünf Jahren seinen Richtern und Rechtspflegern empfohlen oder sonst irgendwie beworben oder zur Kenntnis gegeben hat.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Oktober 2021
  • Frist
    30. November 2021
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir eine Liste derjenigen For…
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Rechtspfleger [#231752]
Datum
26. Oktober 2021 10:43
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte senden Sie mir eine Liste derjenigen Fortbildungsveranstaltungen zu, die das Verwaltungsgericht Weimar in den letzten fünf Jahren seinen Richtern und Rechtspflegern empfohlen oder sonst irgendwie beworben oder zur Kenntnis gegeben hat. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231752/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Weimar
Sehr Antragsteller/in das vorliegende Verwaltungsverfahren zu Ihrer Anfrage 231752 trägt hier das Aktenzeichen 20…
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Betreff
Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Rechtspfleger (2060 E - 12/21)
Datum
29. Oktober 2021 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in das vorliegende Verwaltungsverfahren zu Ihrer Anfrage 231752 trägt hier das Aktenzeichen 2060 E - 12/21; bitte verwenden Sie zukünftig dieses Aktenzeichen. Die Entscheidung über die Gewährung des Informationszugangs nach dem Thüringer Transparenzgesetz stellt einen Verwaltungsakt dar. Der elektronische Rechtsverkehr am Verwaltungsgericht Weimar in Verwaltungssachen ist nicht eröffnet und somit kann der Erlass eines Verwaltungsaktes in elektronischer Form aus Rechtsgründen nicht erfolgen. Zu den Mindestanforderungen an einen Antrag, über den ein schriftlicher Bescheid ergehen soll, zählt die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift und zwar unabhängig vom Inhalt des Bescheids. Es steht Ihnen frei, ob Sie Ihre Postanschrift angeben möchten. Ohne Angabe der Postanschrift sind wir nicht verpflichtet, Ihren Antrag weiter zu bearbeiten. In diesem Fall betrachten wir das vorliegende Verwaltungsverfahren als erledigt. Angemerkt sei, dass die Verwendung einer hier bekannten Postanschrift einer Person Ihres Namens nicht möglich ist, da die Identität nicht feststeht. Es wird darauf hingewiesen, dass Kosten gemäß § 15 Abs. 1 ThürTG entstehen werden. Angemerkt sei, dass eine genaue betrags mäßige Angabe hier nicht verlangt werden kann, sondern nur die Faktoren, die in die Kostenentscheidung einfließen und einen größeren Verwaltungsaufwand erzeugen könnten, zu nennen sind (vgl. LT-Drs. 6/6684, S. 71). Eine Liste der Fortbildungsveranstaltungen der letzten fünf Jahre, die den Richterinnen und Richtern zur Kenntnis gegeben wurden, liegt fertig nicht vor, sondern die Angaben müssen – soweit noch vorhanden – aus vielfältigen Quellen erst herausgesucht werden. Da das Gericht keine elektronischen Verwaltungsakten führt, müssen zahlreiche verschiedene Papierakten über mehrere Jahrgänge per Hand durchgesehen werden. Mit einem erheblichen, möglicherweise mehrstündigen Zeitaufwand ist zu rechnen. Gemäß Nr. 1.4 der Anlage zur ThürAllgVwKostO sind je 15 Minuten Zeitaufwand mit mindestens 16,00 € zu berechnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teile ich Ihnen unten meine Postanschrift mit.…
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Rechtspfleger (2060 E - 12/21) [#231752]
Datum
20. Dezember 2021 12:49
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teile ich Ihnen unten meine Postanschrift mit. Bitte teilen Sie mir mit, ob meine Anfrage eine einfache (gebührenfreie) Anfrage wird, wenn ich den Suchzeitraum auf dieses Jahr (2021) beschränke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231752/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Weimar
Stellungnahme zu Einschränkung des Suchzeitraumes auf ein Jahr Die Einschränkung der Suche auf ein Jahr macht die …
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme zu Einschränkung des Suchzeitraumes auf ein Jahr
Datum
21. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Einschränkung der Suche auf ein Jahr macht die Anfrage nicht zu einer einfachen Anfrage. Es bleibt bei Kosten von 16€ pro 15 Minuten Bearbeitungszeit.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Stellungnahme zu Einschränkung des Suchzeitraumes auf ein Jahr [#231752] Sehr << Anrede >> Bitte …
An Verwaltungsgericht Weimar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellungnahme zu Einschränkung des Suchzeitraumes auf ein Jahr [#231752]
Datum
8. Februar 2022 11:43
An
Verwaltungsgericht Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte schänken Sie meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Rechtspfleger“ vom 26.10.2021 (#231752) so ein, dass sie als einfache (gebührenfreie) Anfrage bearbeitet werden kann. Einschränkungen könnten beispielsweise sein: * Ein hinreichend kurzer Zeitraum innerhalb 2021 * Fortbildungen, die Sie selbst besucht haben * Teillisten, auf die Sie schnellen Zugriff haben oder die bereits elektronisch vorliegen Vielen Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231752 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231752/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Verwaltungsgericht Weimar
Ablehnung Anfrage Anfrage sei zu unbestimmt
Von
Verwaltungsgericht Weimar
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung Anfrage
Datum
10. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfrage sei zu unbestimmt