Fortlaufende Unterstellung illegaler Rechtsberatung beim Jobcenter Märkischer Kreis zur Abweisung von Beiständen
Bereits zum 10. Mal wurde ich inzwischen beim Jobcenter Märkischer Kreis mit der Unterstellung, illegale Rechtsberatung zu tätigen, zu Unrecht beschuldigt. Mit immer dem gleichen pauschalen Zurückweisungsschreiben (http://www.beispielklagen.de/Klage037/Pauschales_Zur%C3%BCckweisungsschreiben_fuer_Beistaende.pdf ) wurde ich meistens der Räume verwiesen, ohne dass ich auch nur ein Wort, außer vielleicht „Guten Tag“, gesagt hätte. Da ich aber lediglich als Begleiter/Beistand der jeweiligen Person zum Jobcenter mitgegangen bin, sehe ich diese Beschuldigungen und Unterstellungen als nicht hinnehmbares Verhalten an.
Ich bin nicht gewillt es noch länger widerspruchslos hinzunehmen, dass mir regelmäßig strafbare Handlungen zu Last gelegt werden, für die ich keinen Anlass gebe.
Einem Ihrer Internetbeiträge ist zu entnehmen, dass das Recht einen Beistand mitzubringen jedem Leistungsberechtigten grundsätzlich gewährt werden muss.
Beistand -
Darf ich zu Gesprächen im Jobcenter begleitet werden?
Ein Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld II (Beteiligter) kann zu Verhandlungen und Besprechungen im Jobcenter einen Begleiter oder Beistand hinzuziehen (§ 13 Absatz 4 SGB X). Auf diesem Wege erhält auch der Beistand Kenntnis von den Sozialdaten des Beteiligten. Der Beistand ist vom Bevollmächtigten i.S.v. § 13 Absatz 1 SGB X zu unterscheiden; der Beistand tritt nicht für, sondern neben dem Beteiligten auf, dem er Beistand geben soll, während der Bevollmächtigte beispielsweise Anträge stellen kann.
Die Einwilligung des Beteiligten in die Begleitung durch einen Beistand ergibt sich aus dem gemeinsamen Auftreten, weshalb der Beistand keiner Vollmacht des Beteiligten bedarf. Gründe für die Zurückweisung eines Beistandes und deren Folgen sind in § 13 Absatz 5 bis 7 SGB X geregelt.
Beistand bei Bedarfsgemeingemeinschaften kann nicht sein, wer mit dem Beteiligten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, da diese Person ebenfalls Beteiligter ist.
http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Beistand.html?nn=2506554
Rechtsberatungen werden ausdrücklich durch einen Anwalt geleistet. Die Beistandschaften sind darauf ausgelegt, die Person zu unterstützen und bei Bedarf Gesprächsinhalte zu protokolieren.
Ihre Anregungen an das Jobcenter Märkischer Kreis zum Umgang mit dem Thema Beistände werden ignoriert und vermutlich von der Geschäftsleitung nicht einmal an die Mitarbeiter weitergegeben. Zumindest verneinten einige Jobcenter-Mitarbeiter meine Frage, ob ihnen Ihre Anregungen zur Kenntnis gegeben wurden.
Außerdem wurde von mir bei mehreren Terminen zunächst der Ausweis verlangt und mir angedroht, dass wenn ich dem nicht nachkäme, ich sofort den Raum zu verlassen hätte. Zuletzt am 19.09.2014 wurden meine Personalausweisdaten von einem Sachgebietsleiter für junge Erwachsene, Jörg O., sofort abgeschrieben und somit erfasst. Auch dieses Verhalten halte ich für rechtlich nicht tragbar.
Ich möchte Sie bitten, mir sämtliche Schreiben Ihrer Behörde an das Jobcenter Märkischer Kreis in der Angelegenheit Beistände nach § 13 SGB X anonymisiert zuzuleiten.
Mit der Nennung meines Namens gegenüber dem Jobcenter erkläre ich mich einverstanden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. September 2014
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28. Oktober 2014
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