Fortschritt HEPA Filter Anlagen an Schulen

Wie lautet der aktuelle Fortschritt der HEPA Filteranlagen an öffentlichen Schulen. Nach meinem Kenntnisstand haben seit Angebinn der Pandemie die meisten Schulen noch keine HEPA Filteranlagen erhalten. Anträge wurden bereits gestellt und die Finanzmittel wurden von Olaf Scholz 2021 schon zur Verfügung gestellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lautet der ak…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortschritt HEPA Filter Anlagen an Schulen [#258710]
Datum
9. September 2022 09:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lautet der aktuelle Fortschritt der HEPA Filteranlagen an öffentlichen Schulen. Nach meinem Kenntnisstand haben seit Angebinn der Pandemie die meisten Schulen noch keine HEPA Filteranlagen erhalten. Anträge wurden bereits gestellt und die Finanzmittel wurden von Olaf Scholz 2021 schon zur Verfügung gestellt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258710/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Fortschritt HEPA Filter Anlagen an Schulen[#258710]
Datum
12. September 2022 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. September 2022, in der Sie sich nach …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. September 2022 an das Bundesministerium für Gesundheit; AW: Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Fortschritt HEPA Filter Anlagen an Schulen [#258710]
Datum
21. September 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. September 2022, in der Sie sich nach der Installation von HEPA Filteranlagen an öffentlichen Schulen erkundigen. Leider können wir Ihren Erwartungen nicht entsprechen. Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen an Schulen sind die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich, da sie gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes Bundesgesetze grundsätzlich als eigene Angelegenheit ausführen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Stellen der Bundesländer zu wenden. Informationen zur Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern durch den Bund finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/07/20210714-bundeskabinett-beschliesst-unterstuetzung-der-laender-bei-beschaffung-von-mobilen-luftfiltern-fuer-schulen-und-kitas.html. Mit freundlichen Grüßen