Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung

Ihre IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde.
Speziell die Antworten auf die Fragen:

- Welche Maßnahmen haben Sie im Bezug auf die Digitalisierung bereits unternommen?
- Wie hoch sehen Sie den Anteil der Digitalisierung in Ihrer Verwaltung?
- Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und wann?
- Wie viele Akten/Schriftstücke (in Anzahl oder Prozent) wurden bereits vollständig digitalisiert und können abgerufen werden?
- Wie hoch ist das Budget für zukünftige Projekte der Digitalisierung?
- Wie viele Bürgerservices können aktuell vollständig digital (von Anfang bis Ende) durchgeführt werden und wie viele noch nicht?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2023
  • Frist
    20. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ih…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung [#288391]
Datum
17. September 2023 08:45
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre IT-Strategie und Konzept zur Digitalisierung der Serviceleistungen Ihrer Behörde. Speziell die Antworten auf die Fragen: - Welche Maßnahmen haben Sie im Bezug auf die Digitalisierung bereits unternommen? - Wie hoch sehen Sie den Anteil der Digitalisierung in Ihrer Verwaltung? - Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und wann? - Wie viele Akten/Schriftstücke (in Anzahl oder Prozent) wurden bereits vollständig digitalisiert und können abgerufen werden? - Wie hoch ist das Budget für zukünftige Projekte der Digitalisierung? - Wie viele Bürgerservices können aktuell vollständig digital (von Anfang bis Ende) durchgeführt werden und wie viele noch nicht? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288391/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung“ vom 17.09…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung [#288391]
Datum
20. Oktober 2023 08:04
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung“ vom 17.09.2023 (#288391) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wird im Fachbereich…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Anfrage nach dem IFG NRW; Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung
Datum
23. Oktober 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW wird im Fachbereich Recht unter dem Aktenzeichen D 1113-23 geführt und bearbeitet. Aufgrund des Umfangs hat sich dich Bearbeitung etwas verzögert. Sie erhalten zeitnah von uns eine Rückmeldung. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr o.g. Auskunftsbegehren beantworte ich Ihre Fragestel…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Az. D 1113-23; Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW, Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung
Datum
30. Oktober 2023 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihr o.g. Auskunftsbegehren beantworte ich Ihre Fragestellungen wie folgt: - Welche Maßnahmen haben Sie in Bezug auf die Digitalisierung bereits unternommen? Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung ist ein schon seit Anfang der 1970er Jahre laufender Prozess, der dazu dient, die Interaktion zwischen der Verwaltung und den Bürgern zu verbessern, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und die Verwaltungsdienste moderner und zugänglicher zu gestalten. Somit ist es vom Umfang nicht möglich, einen kompletten Überblick über die Maßnahmen, die in diesem langen Zeitraum getroffen wurden, zu liefern. - Wie hoch sehen Sie den Anteil der Digitalisierung in Ihrer Verwaltung? Bei der Erbringung von Leistungen in der Stadt Aachen gibt es kaum einen Prozess, der nicht an irgendeiner Stelle durch IT und somit Digitalisierung unterstützt wird. Die städtischen Fachbereiche sind flächendeckend mit digitalen Verfahren ausgestattet. Laut dem „bitkom Smart City Index“ (https://www.bitkom.org/Smart-City-Index), bei dem die 81 deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern auf den Stand der Digitalisierung verglichen werden, belegt die Stadt Aachen im Jahr 2023 Platz 5 (nach Platz 7 in 2022). - Welche weiteren Maßnahmen sind geplant und wann? Die weiteren geplanten bzw. in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen können der Anlage zur digitalen Strategie der Stadt Aachen entnommen werden, diese wird ca. halbjährlich aktualisiert. Die aktuelle Fassung befindet sich im Anhang. - Wie viele Akten/Schriftstücke (in Anzahl oder Prozent) wurden bereits vollständig digitalisiert und können abgerufen werden? Aktuell liegen 4.358.667 Dateien in unseren DMS Systemen. - Wie hoch ist das Budget für zukünftige Projekte der Digitalisierung? Das Budget kann dem Haushaltsplan entnommen werden (www.aachen.de - Haushaltsplan 2023 ( https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/haushaltsplan/haushaltsplan_2023/index.html) ). Neben diesen Positionen stehen auch dezentrale Mittel zur Verfügung. - Wie viele Bürgerservices können aktuell vollständig digital (von Anfang bis Ende) durchgeführt werden und wie viele noch nicht? Die Stadt Aachen hat auch hier mit Einführung des Serviceportals in 2016 schon viele Angebote bereitgestellt. Beispielhaft seien der Bewohnerparkausweis, Terminbuchungen und die Beantragung von Personenstandsurkunden genannt. In der Zwischenzeit, auch durch die Verabschiedung des OZG (Onlinezugangsgesetzes), sind viele Dienste hinzugekommen. Alle Onlinedienstleistungen sind hier zu finden: Kategorie - Serviceportal der Stadt Aachen ( https://serviceportal.aachen.de/kategorie/-/vr-bis-uebersicht/dienstleistungsuebersicht/1390220) . Insgesamt stehen 120 Dienstleistungen zur Verfügung. Dort wo es gesetzlich möglich ist, antwortet die Stadt Aachen auf digitalem Wege zurück. Die Stadt Aachen orientiert sich bei der Umsetzung und der Prioritätensetzung an gesetzlichen Vorschriften. Eine Liste von noch nicht durchgeführten Maßnahmen existiert nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort. Eine Rückfrage hierzu habe ich noch…
An Kommunalverwaltung Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. D 1113-23; Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW, Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung [#288391]
Datum
5. November 2023 12:02
An
Kommunalverwaltung Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich bedanke mich für Ihre ausführliche Antwort. Eine Rückfrage hierzu habe ich noch. Sie schrieben: "[...] 4.358.667 Dateien in unseren DMS Systemen." Auf wie viel beläuft sich denn hier die gesamte Schätzung der vorhandenen Dokumente. Also wie viele Dokumente/Ordner wurden noch nicht digitalisiert? Können Sie hier eine Zahl oder zumindest eine grobe Prozentzahl nennen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288391/

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Kommunalverwaltung Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Rückfrage vom 05.11.23 teile ich Ihnen mit, dass ke…
Von
Kommunalverwaltung Aachen
Betreff
Antw: AW: Az. D 1113-23; Auskunftsbegehren nach dem IFG NRW, Fortschritte und geplante Strategie der Digitalisierung [#288391]
Datum
8. Dezember 2023 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Rückfrage vom 05.11.23 teile ich Ihnen mit, dass keine Schätzung vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen