Foto DAK-Gesundheitskarte bei Daueraufenthalt im Ausland

Anfrage an: DAK-Gesundheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich lebe seit mehreren Jahren ausschließlich im EU-Ausland und bin dort über die DAK als Rentner krankenversichert. Mit der Wohnsitzverlegung ins Ausland habe ich dort eine europäische Gesundheitskarte der dortigen Gesundsheitskasse bekommen, mit der ich dort die Ärzte aufsuche. Die deutsche Gesundheitskarte der DAK benötige ich damit nicht. Trotzdem bittet man mich - trotz meiner Einwände immer wieder - ein neues aktuelles Foto für meine neue Gesundsheitskarte zu schicken, die ich - meiner Erfahrung nach - gar nicht brauche.

Fragen:
1. Ist es richtig, daß man bei Wohnsitzverlegung als Rentner ins EU-Ausland, wo man als Mitglied der gesetzlichen (deutschen) Krankenversicherung dann, dort weiterhin Mitglied dieser Versicherung ist, es allgemein üblich ist, daß man im Aufenthaltsland eine europäische Gesundsheitskarte, der dortigen Gesundsheitskasse bekommt. Mit dieser kann man dort die Ärzte regulär aufsuchen.

2. Da es sich auch bei der Gesundheitskarte des neuen Wohnsitzlandes um eine europäische Gesundheitskarte handelt, gehe ich davon aus, daß diese europäische Gesundheitskarte bei vorübergehenden Aufenthalt außerhalb dieses Landes - bei z.B. dringend notwendigen Behandlungen - benutzt werden kann. Liege ich damit richtig.

3. Wie handhaben Sie regulär die Herstellung und Versendung der Gesundsheitskarten ins EU-Ausland, unter Berücksichtigung, daß diese dort nicht erforderlich ist, und der eine oder andere diese deswegen auch nicht möchte. Respektieren Sie es wenn jemand deswegen keine aktuelle Versicherungskarte von Ihnen möchte, weil er diese bei Daueraufenthalt im Ausland nicht braucht.

4. Nachdem die Fotos ausschließlich zur Anfertigung der DAK Gesundsheitskarte benötigt werden, die DAK Gesundsheitskarte dort im Wohnsitzland gar nicht benötigt wird, kann es sein daß man trotzdem zur Zusendung der Foto zur DAK Gesundsheitskarte immer wieder gebeten wird, und auf diesbezügliche Einwände nicht eingegangen wird.

5. Die Fotos werden auf dem Rücksendebogen nur mit Haftkleber aufgeklebt. Besteht damit nicht auch das Risko daß diese vertauscht werden. Sei es daß diese sich ablösen, oder auch aus anderen Gründen. Bei der alternativen Möglichkeit bzgl. des hochladens des Fotos, frage ich mich ob nicht jemand der meine Versicherungsnummer bekannt ist, auch ein Foto hochladen kann, ohne daß ich das mitbekomme. Und auch die Eingabe des Geburtsdatum erhöht die Sicherheit nur sehr bedingt, da ein relativ großer Personenkreis das Geburtsdatum kennt oder es rauskriegen kann.

6. Selbst wenn daß richtige Foto darauf kommt und die Gesundheitskarte versendet wird, kann diese, wenn Sie abgefangen/abgegriffen wird, von jemanden der im Gesundheitssektor tätig - ohne Wissen des Betroffenen- mißbräuchlich verwendet werden und z.B. Gesundheitsdaten abgefragt werden. Ist das so richtig. Wenn die Gesundheitskarte von dem Betroffenen nicht gebraucht wird, wird ein solcher Mißbrauch dem Betroffenen kaum auffallen. Auch wenn dieses Risko im allgemeinen sehr gering ist, gibt es Konstellationen, wo man damit rechnen muß, daß jemand oder ein Personenkreis einen ausforschen und Schaden zufügen möchte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich l…
An DAK-Gesundheit Details
Von
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Betreff
Foto DAK-Gesundheitskarte bei Daueraufenthalt im Ausland [#283660]
Datum
11. Juli 2023 11:43
An
DAK-Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lebe seit mehreren Jahren ausschließlich im EU-Ausland und bin dort über die DAK als Rentner krankenversichert. Mit der Wohnsitzverlegung ins Ausland habe ich dort eine europäische Gesundheitskarte der dortigen Gesundsheitskasse bekommen, mit der ich dort die Ärzte aufsuche. Die deutsche Gesundheitskarte der DAK benötige ich damit nicht. Trotzdem bittet man mich - trotz meiner Einwände immer wieder - ein neues aktuelles Foto für meine neue Gesundsheitskarte zu schicken, die ich - meiner Erfahrung nach - gar nicht brauche. Fragen: 1. Ist es richtig, daß man bei Wohnsitzverlegung als Rentner ins EU-Ausland, wo man als Mitglied der gesetzlichen (deutschen) Krankenversicherung dann, dort weiterhin Mitglied dieser Versicherung ist, es allgemein üblich ist, daß man im Aufenthaltsland eine europäische Gesundsheitskarte, der dortigen Gesundsheitskasse bekommt. Mit dieser kann man dort die Ärzte regulär aufsuchen. 2. Da es sich auch bei der Gesundheitskarte des neuen Wohnsitzlandes um eine europäische Gesundheitskarte handelt, gehe ich davon aus, daß diese europäische Gesundheitskarte bei vorübergehenden Aufenthalt außerhalb dieses Landes - bei z.B. dringend notwendigen Behandlungen - benutzt werden kann. Liege ich damit richtig. 3. Wie handhaben Sie regulär die Herstellung und Versendung der Gesundsheitskarten ins EU-Ausland, unter Berücksichtigung, daß diese dort nicht erforderlich ist, und der eine oder andere diese deswegen auch nicht möchte. Respektieren Sie es wenn jemand deswegen keine aktuelle Versicherungskarte von Ihnen möchte, weil er diese bei Daueraufenthalt im Ausland nicht braucht. 4. Nachdem die Fotos ausschließlich zur Anfertigung der DAK Gesundsheitskarte benötigt werden, die DAK Gesundsheitskarte dort im Wohnsitzland gar nicht benötigt wird, kann es sein daß man trotzdem zur Zusendung der Foto zur DAK Gesundsheitskarte immer wieder gebeten wird, und auf diesbezügliche Einwände nicht eingegangen wird. 5. Die Fotos werden auf dem Rücksendebogen nur mit Haftkleber aufgeklebt. Besteht damit nicht auch das Risko daß diese vertauscht werden. Sei es daß diese sich ablösen, oder auch aus anderen Gründen. Bei der alternativen Möglichkeit bzgl. des hochladens des Fotos, frage ich mich ob nicht jemand der meine Versicherungsnummer bekannt ist, auch ein Foto hochladen kann, ohne daß ich das mitbekomme. Und auch die Eingabe des Geburtsdatum erhöht die Sicherheit nur sehr bedingt, da ein relativ großer Personenkreis das Geburtsdatum kennt oder es rauskriegen kann. 6. Selbst wenn daß richtige Foto darauf kommt und die Gesundheitskarte versendet wird, kann diese, wenn Sie abgefangen/abgegriffen wird, von jemanden der im Gesundheitssektor tätig - ohne Wissen des Betroffenen- mißbräuchlich verwendet werden und z.B. Gesundheitsdaten abgefragt werden. Ist das so richtig. Wenn die Gesundheitskarte von dem Betroffenen nicht gebraucht wird, wird ein solcher Mißbrauch dem Betroffenen kaum auffallen. Auch wenn dieses Risko im allgemeinen sehr gering ist, gibt es Konstellationen, wo man damit rechnen muß, daß jemand oder ein Personenkreis einen ausforschen und Schaden zufügen möchte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283660 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283660/
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