Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021

Frachtunterlagen (oder sonstige Unterlagen) zu allen Abflügen von Bundeswehrmaschinen aus Afghanistan im Zeitraum Juni bis August 2021, aus denen sämtliche in den Maschinen transportierte nicht militärische Güter hervorgehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2022
  • Frist
    31. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frachtunterlagen …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021 [#255883]
Datum
29. Juli 2022 13:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frachtunterlagen (oder sonstige Unterlagen) zu allen Abflügen von Bundeswehrmaschinen aus Afghanistan im Zeitraum Juni bis August 2021, aus denen sämtliche in den Maschinen transportierte nicht militärische Güter hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255883/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021 [#255883]
Datum
3. August 2022 10:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Juli 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V242 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Ju…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021 [#255883]
Datum
14. Oktober 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Juli 2022 (s.u.) Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 29. Juli 2022 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Im Auftrag [geschwärzt] ____________________________________________________________ [geschwärzt] ____________________________________________________________ R I 1 Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin Telefon: +49 (0) 30 [geschwärzt] Bundeswehrkennzahl: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] cc: [geschwärzt] Internet: https://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von Ninette Selleske/BMVg/BUND/DE am 21.09.2022 21:03 ----- Von: Ninette Selleske/BMVg/BUND/DE An: [geschwärzt] Kopie: BMVg R I 1/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 03.08.2022 10:48 Betreff: Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021 [#255883] ÖFFENTLICH PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Juli 2022 (s.u.) Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Juli 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V242 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021 [#255883]
Datum
13. Dezember 2022 10:42
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 29. Juli 2022(s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> leider war es bisher noch nicht möglich, Ihren o.g. Antrag abschließend zu bearbeiten. Wie bereits mit meiner E-Mail vom 14.10.2022 mitgeteilt, kommt es aus den benannten Gründen derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch zur Prüfung bei den zuständigen Fachabteilungen des BMVg. Mit Blick auf die Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrages bitte ich Sie um Entschuldigung. Selbstverständlich sind wir bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Ich möchte Sie daher weiterhin um Geduld bitten und bedanke mich nochmals für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage Frachtunterlagen zu Abflügen aus Afghanistan 2021 [#255883]
Datum
27. September 2023 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: OFFEN – AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V242 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 29. Juli 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 29. Juli 2022 (Bezug). Hierzu teile ich Ihnen mit, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen Informationen vorhanden sind. Es liegen keine aktenkundigen Fracht- oder sonstigen Unterlagen vor, aus denen der Transport nichtmilitärischer Güter für den antragsgegenständlichen Zeitraum hervorgeht. Ergänzend teile ich Ihnen hierzu mit, dass im Juni 2021 Bundeswehrmaschinen nahezu ausschließlich zum Personaltransport aus Afghanistan heraus eingesetzt wurden. Dabei wurden ebenfalls das Gepäck und die persönliche Ausrüstung der Soldatinnen und Soldaten mitgeführt, welche jedoch nicht zu „nichtmilitärischen“ Gütern im Sinne Ihrer Fragestellung zählen. Ein Flug erfolgte als Frachtflug, dabei wurden ausschließlich militärische Versorgungsgüter und Material der Bundeswehr transportiert. Im Juli 2021 erfolgten keine Flüge von Bundeswehrmaschinen von oder nach Afghanistan. Vom 16. bis 26. August 2021 unterstützte die Bundeswehr die Evakuierungsoperation des Auswärtigen Amtes aus Afghanistan. Dabei wurden deutsche Staatsangehörige, Bürger von Partnernationen, Ortskräfte und andere Schutzbedürftige in Sicherheit gebracht, einschließlich eventuell mitgeführten Gepäcks. Außerhalb dieses Zeitraums erfolgten im August 2021 keine Flüge von Bundeswehrmaschinen von oder nach Afghanistan. Für die sehr lange Bearbeitungsdauer bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen