Frage bzgl. der Fahrerlaubnis für Angehörige von Feuerwehren, Katastrophenschutz, etc.
Bei der Durchsicht der FahrBVO in der aktuell gültigen Fassung ist mir aufgefallen, dass augenscheinlich lediglich der Erwerb der Fahrbereichtigung auf Personen, welche ehrenamtlich für die genannten Organisationen tätig sind, reglementiert ist. (vgl. FahrBVO §1 Abs. 1)
Wie verhält sich die Gültigkeit der Berechtigung, welche im Ehrenamt erworben wurde, bei einer zeitgleichen Tätigkeit im Hauptamt für eben diese?
(z.B. ehrenamtliche Tätigkeit beim THW und hauptamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst)
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. November 2020
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8. Dezember 2020
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