Frage bzgl. der Fahrerlaubnis für Angehörige von Feuerwehren, Katastrophenschutz, etc.

Bei der Durchsicht der FahrBVO in der aktuell gültigen Fassung ist mir aufgefallen, dass augenscheinlich lediglich der Erwerb der Fahrbereichtigung auf Personen, welche ehrenamtlich für die genannten Organisationen tätig sind, reglementiert ist. (vgl. FahrBVO §1 Abs. 1)

Wie verhält sich die Gültigkeit der Berechtigung, welche im Ehrenamt erworben wurde, bei einer zeitgleichen Tätigkeit im Hauptamt für eben diese?
(z.B. ehrenamtliche Tätigkeit beim THW und hauptamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Ein engagierter Bürger
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei der Durchsicht …
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
Ein engagierter Bürger
Betreff
Frage bzgl. der Fahrerlaubnis für Angehörige von Feuerwehren, Katastrophenschutz, etc. [#202998]
Datum
6. November 2020 00:12
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei der Durchsicht der FahrBVO in der aktuell gültigen Fassung ist mir aufgefallen, dass augenscheinlich lediglich der Erwerb der Fahrbereichtigung auf Personen, welche ehrenamtlich für die genannten Organisationen tätig sind, reglementiert ist. (vgl. FahrBVO §1 Abs. 1) Wie verhält sich die Gültigkeit der Berechtigung, welche im Ehrenamt erworben wurde, bei einer zeitgleichen Tätigkeit im Hauptamt für eben diese? (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit beim THW und hauptamtliche Tätigkeit im Rettungsdienst)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ein engagierter Bürger Anfragenr: 202998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202998/
Mit freundlichen Grüßen Ein engagierter Bürger

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