Frage nach Kosten für Baustellen Berlins

in diesem Jahr gab es und gibt es noch viele Baustellen in Berlin. Daraufhin habe ich mich gefragt wieviel das alles kosten und würde und stelle Ihnen deshalb diese Frage.

Wie viel Euro wurden in diesem Jahr (2015) für Baustellen in Berlin ausgegeben?

Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage nach Kosten für Baustellen Berlins [#11895]
Datum
11. November 2015 22:32
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in diesem Jahr gab es und gibt es noch viele Baustellen in Berlin. Daraufhin habe ich mich gefragt wieviel das alles kosten und würde und stelle Ihnen deshalb diese Frage. Wie viel Euro wurden in diesem Jahr (2015) für Baustellen in Berlin ausgegeben? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte/r Frau/ Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Frage nach Kosten für Baustellen Berlins [#11895]
Datum
8. Dezember 2015 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Frau/ Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann Ihre Anfrage dahin gehend beantworten, dass sie über keine Gesamtübersicht zu den Kosten für alle Baustellen / Bauvorhaben Berlins verfügt. Die Frage nach den Kosten für die Baustellen Berlins beinhaltet nach unserem Verständnis sowohl Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen, die von unterschiedlichen öffentlichen Bauherren (Bundes-, Senats- und Bezirksverwaltungen sowie privaten Investorinnen und Investoren oder Eigentümerinnen und Eigentümern finanziert werden. Mit freundlichen Grüßen