Frage Öffnung Vincenzheim Jugendhilfr

Guten Morgen hiermit möchte ich fragen wann.die Jugendhilfe.Vincenzheim bzw. Diese Einrichtungen wieder.öffnen. Sind jetzt lang genug geschlossen. Bitte um Antwort.(Jugendhilfe Vincenzheim Dortmund)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
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Bernhard Kürten
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Bernhard Kürten
Betreff
Frage Öffnung Vincenzheim Jugendhilfr [#186008]
Datum
5. Mai 2020 11:02
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Morgen hiermit möchte ich fragen wann.die Jugendhilfe.Vincenzheim bzw. Diese Einrichtungen wieder.öffnen. Sind jetzt lang genug geschlossen. Bitte um Antwort.(Jugendhilfe Vincenzheim Dortmund)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernhard Kürten Anfragenr: 186008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186008 Postanschrift Bernhard Kürten << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Kürten

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS Sehr geehrter Herr Kürten, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an uns gewendet…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS
Datum
11. Mai 2020 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
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967 Bytes


Sehr geehrter Herr Kürten, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an uns gewendet haben! Leider ist es so, dass die Stabsstelle Corona im MAGS in den vergangenen Tagen viele tausend E-Mails mit Nachfragen zu den angekündigten Lockerungen erreicht haben. Wir haben daher keine Chance, Ihre Anfrage in annehmbarer Zeit detailliert und in der gewünschten Qualität zu beantworten. Es gibt jedoch zwei Internetauftritte der Landesregierung, die Ihnen weiterhelfen könnten: * Zum einen die Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, dort gibt es sehr umfangreiche Frage-und-Antwort-Kataloge (FAQ) zum Thema „Bekämpfung des Coronavirus“. Die Adresse: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus * Zum anderen die Internetseite des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), auf der Sie die komplette Sammlung der rechtlichen Regelungen finden. Dort werden alle aktuellen Verordnungen und Erlasse veröffentlicht, in denen die stufenweise Öffnung der Maßnahmen in der Corona-Pandemie geregelt wird. Die Adresse: www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Sollten Sie dort auch in den nächsten Tagen nicht fündig werden, so wenden Sie sich gerne wieder an uns. Bitte verwenden Sie dann in der Betreffzeile die Worte „ERNEUTE ANFRAGE“. Wir bemühen uns dann um möglichst schnelle Klärung Ihres Anliegens. Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen