Frage Schließung Podologischer Praxen durch Coronavirus

Sehr geeehrte Damen und Herren ,
ich betreibe eine podologische Praxis im Kreis Höxter, durch die neue Entscheidung vom 22.03.20 ist die Frage ob auch medizinisch indizierte Behandlungen ab Montag den 23.02, nicht mehr durchgeführt werden dürfen bzw. wir die Praxen komplett schließen müssen

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  • Datum
    22. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
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Nicole Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Kreis Höxter Details
Von
Nicole Wagner
Betreff
Frage Schließung Podologischer Praxen durch Coronavirus [#183125]
Datum
22. März 2020 18:30
An
Gesundheitsamt Kreis Höxter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geeehrte Damen und Herren , ich betreibe eine podologische Praxis im Kreis Höxter, durch die neue Entscheidung vom 22.03.20 ist die Frage ob auch medizinisch indizierte Behandlungen ab Montag den 23.02, nicht mehr durchgeführt werden dürfen bzw. wir die Praxen komplett schließen müssen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicole Wagner Anfragenr: 183125 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183125 Postanschrift Nicole Wagner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicole Wagner

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