Frage zu den Protokollen der Sitzungen im Deutschen Bundestag.

Anfrage an: Deutscher Bundestag

unter der Adresse https://www.bundestag.de/protokolle sind zwahlreiche Protokolle von Sitzungen im Deutschen Bundestag aufzurufen. Am Ende der Protokolle findet sich regelmäßig eine Liste mit dem Titel "Entschuldigte Abgeordnete". Ist diese Liste immer vollständig, oder kann es fallweise auch noch unentschuldig fehlende Abgeordnete geben? Werden unentschuldig fehlende Abgeordnte überhaupt im Protokol erwähnt? Kann man zu den jeweiligen Sitzungen irgendwo einsehen welche Abgeordneten tatsächlich anwesend waren?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2023
  • Frist
    14. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: unter der Adresse https://www.bundest…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zu den Protokollen der Sitzungen im Deutschen Bundestag. [#288162]
Datum
12. September 2023 20:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
unter der Adresse https://www.bundestag.de/protokolle sind zwahlreiche Protokolle von Sitzungen im Deutschen Bundestag aufzurufen. Am Ende der Protokolle findet sich regelmäßig eine Liste mit dem Titel "Entschuldigte Abgeordnete". Ist diese Liste immer vollständig, oder kann es fallweise auch noch unentschuldig fehlende Abgeordnete geben? Werden unentschuldig fehlende Abgeordnte überhaupt im Protokol erwähnt? Kann man zu den jeweiligen Sitzungen irgendwo einsehen welche Abgeordneten tatsächlich anwesend waren? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288162/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihre Anfrage vom 12. September 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich am 12. September 2023 …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre Anfrage vom 12. September 2023
Datum
19. September 2023 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich am 12. September 2023 über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt und sich erkundigt, ob es neben den in der Anlage 1 zu einem Stenografischen Bericht einer Bundestagssitzung als entschuldigt aufgeführten Abgeordnete auch unentschuldigt fehlende Abgeordnete geben könne und ob diese ebenfalls in einer Übersicht als Anlage zum Stenografischen Bericht zu finden seien. Ferner fragen Sie, ob es Auflistungen gebe, welcher Abgeordneter bei welcher Plenarsitzung anwesend gewesen sei. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mitteilen: In der jeweils als Anlage zum Stenografischen Bericht einer Plenarsitzung veröffentlichten Übersicht über die entschuldigten Abgeordneten werden nur Abgeordnete aufgeführt, die auch tatsächlich entschuldigt sind. Fehlen Abgeordnete unentschuldigt, werden Abzüge von ihrer Kostenpauschale vorgenommen (vgl. § 14 Abgeordnetengesetz). Über die unentschuldigt fehlenden Abgeordneten werden jedoch keine besonderen Statistiken oder Auswertungen geführt. Auch Auflistungen, welcher Abgeordneter bei welcher Plenarsitzung anwesend war, werden nicht geführt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, nachzuvollziehen, welche Abgeordneten an den sog. "namentlichen Abstimmungen" teilgenommen haben und wie sie jeweils abgestimmt haben. Sie finden diese Angaben auf der Seite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/abstimmung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 4. Oktober 2023. Mit freundlichen Grüßen