Frage zu Menschenrechten - wegen eines anderen Users auf FragdenStaat

ich las auf FragdenStaat folgende erfolgreiches Anliegen:

https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesjustizministerium-menschenrechtskonventionen-als-bestandteil-der-deutschen-rechtsordnung/

Nun stelle ich fest, es gibt Unterschiede zwischen Bürgerfragen und Informationsanfragen. Wo finde ich die Unterschiede? Bürgerfragen werden genauer beantwortet fand ich anhand des Schreibens des BMJs heraus. Ich verstand dieses jedoch nicht.

Außerdem ging es in der Bürgerfrage um die Menschenrechte. Ich stelle fest, dass dass GG etwaig fehlerhaft ist. Per 25 GG bedarf es keiner gesonderter Ratifizierung der General Assembly Resolutionen, dito auch nicht was Menschenrechte betrifft, siehe 1 GG Absatz 2.

25 GG, so hatte das BverfG auch mal geurteilt, geht grundsätzlich immer den Bundesgesetzen vor und ist zeitgleich Teil vom Bundesgesetz.

Wieso hält sich eigentlich fast nicht je eine Behörde daran, weder Gericht, StA, Polizei, Zivilgerichte und das trotz 20 GG Absatz 3. Es ist ebenso auffällig, dass ZPO und STGB bzw. STPO sich gegenseitig beißen. Was in der ZPO erlaubt ist, Verfahren ohne echte Anhörung, sondern nur "Schriftschmuh", geht eigentlich weder per GG (rechtliches Gehör, Entzug des gesetzlichen Richters) aber so was gibt es nicht im Strafverfahren.

Außerdem wird oft hoch im ZPO abgemahnt oder Strafgelder sozusagen auferlegt, die im Bereich des STGB wie 263 als Betrug und Weg in die wirtschaftliche Verarmung strafbar sind. Auch fällt vieles im Bereich des STGB als Nötigung, wie auch mal der Bundesgerichtshof festgestellt hatte.

Auch 6 EMRK schreibt faire Verfahren vor, öffentliche Verhandlungen, gratis Anwalt (!) und das ohne PKH-Schmuh, und man darf auch alle vortragen und Zeugen vorladen. Doch das ist den deutschen Gerichten so meist total egal, sie brechen also 1 GG Absatz 2 i.V.m 20 GG Absatz 3.

Da laut obigem Link und Schreiben des BMJ Sie sich auch mit der Gesetzgebung befassen, stelle ich fest, die Gesetze nicht echt nicht miteinander verzahnt. Eigentlich kann man fast jeden Zivilrichter samt Kläger hinter Gitter bringen per STGB. Das wissen die aber nicht, weil ein Zivil-Rechtsanwalt absolut null vom STGB versteht und umgekehrt. Die können nichts und Richter auch nicht. Die sind wie kleinkarierte Denker, die kennen nur ihr Kleinstkästchen und sonst nichts.

Was gedenken Sie tun tun, denn die ex-BM des BMJ Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich oft genug wegen der Behördenwillkür auch Willkür der Gerichte aufgeregt.

Man bekommt ja bei diesen Schmuh-Verfahren ohne Gehör, meist nur Schriftsätze und Beschlüsse zugeschickt, wo niemand unterschreibt, Computerausdruck, sonst nichts.

Was gedenkt der Gesetzgeber zu tun? Unabhängige Richterschulungen von Richtervereinen (Vereinsmeierei !) an sich sind dumm, da die Richter zwar unabhängig meinen zu sein, sie wirken aber wie Scheinselbständige, fernab vom Gesetz und deren Bundes- bzw. Landesgehaltszahler. Und so bekommt man nur einen Schein als Beschluss, aber keine Verhandlung. Die sind wie Alzheimer - denen fehlt die juristische Kompetenz.

Die werden dann eklig, wenn man darauf hinweist oder behaupten frech, man (z.B. also ich) habe ja nichts je schriftlich eingereicht. Also, ist es der Entzug des gesetzlichen Richters. Denn Richter unterschreiben nicht je.

Anwendbar ist aber immer nur Menschenrecht, 25 GG, dann VSTGB, danach runter STGB. Alle anderen Zivilgesetze sind aber dem nicht je angepasst worden.

Woran liegt das? An fehlendem Know How im Bundestag oder gibt es dazu Infos - diese könnte ich dann auf Achtung Intelligence veröffentlichen.

Also, Richter sind nicht unabhängig, sie wirken aber heutzutage korrupt, sondern sie sind abhängig Beschäftigte, die Chefetage ist das BMJ bzw. die Justizministerien der jeweiligen Länder.

Doch dort, arbeiten erstaunlich viele Staatsanwälte und Richter in den Ministerien. Es fehlt die Gewaltenteilung. Die schmuhen anscheinend alle herum. Aufgeflogen ist das anhand von Organigrammen. Da stand dann hinter den Namen StA, OStA etc pp. Es gibt auch sogenannte Regierungssekretärinnen, die als Schreibkraft in Gerichten arbeiten, für den Präsidenten des Gerichts etc pp.

Andere wissen, dass es Justizangestellte heißen müsste, die spielen jedoch oft Urkundsbeamte oder es muss heißen Justizsekretärin.

Das Bundesministerium für Bild und Forschung wies auf eine riesige Zahl von arbeitenden funktionellen Analphabeten hin ( totaler Wortsalat, verstehen Sachverhalte falsch herum oder gar nicht etc pp,).

Wann sorgt die BRD dafür, dass Gesetze ordnungsgemäß befolgt werden und eingehalten werden? Die meisten verstecken die Gesetze und halten sich nicht daran (eingehalten = fernhalten bzw. eingehalten - sich daran halten).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. März 2015
  • Frist
    18. April 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich las auf Frag…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zu Menschenrechten - wegen eines anderen Users auf FragdenStaat [#8881]
Datum
17. März 2015 09:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich las auf FragdenStaat folgende erfolgreiches Anliegen: https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesjustizministerium-menschenrechtskonventionen-als-bestandteil-der-deutschen-rechtsordnung/ Nun stelle ich fest, es gibt Unterschiede zwischen Bürgerfragen und Informationsanfragen. Wo finde ich die Unterschiede? Bürgerfragen werden genauer beantwortet fand ich anhand des Schreibens des BMJs heraus. Ich verstand dieses jedoch nicht. Außerdem ging es in der Bürgerfrage um die Menschenrechte. Ich stelle fest, dass dass GG etwaig fehlerhaft ist. Per 25 GG bedarf es keiner gesonderter Ratifizierung der General Assembly Resolutionen, dito auch nicht was Menschenrechte betrifft, siehe 1 GG Absatz 2. 25 GG, so hatte das BverfG auch mal geurteilt, geht grundsätzlich immer den Bundesgesetzen vor und ist zeitgleich Teil vom Bundesgesetz. Wieso hält sich eigentlich fast nicht je eine Behörde daran, weder Gericht, StA, Polizei, Zivilgerichte und das trotz 20 GG Absatz 3. Es ist ebenso auffällig, dass ZPO und STGB bzw. STPO sich gegenseitig beißen. Was in der ZPO erlaubt ist, Verfahren ohne echte Anhörung, sondern nur "Schriftschmuh", geht eigentlich weder per GG (rechtliches Gehör, Entzug des gesetzlichen Richters) aber so was gibt es nicht im Strafverfahren. Außerdem wird oft hoch im ZPO abgemahnt oder Strafgelder sozusagen auferlegt, die im Bereich des STGB wie 263 als Betrug und Weg in die wirtschaftliche Verarmung strafbar sind. Auch fällt vieles im Bereich des STGB als Nötigung, wie auch mal der Bundesgerichtshof festgestellt hatte. Auch 6 EMRK schreibt faire Verfahren vor, öffentliche Verhandlungen, gratis Anwalt (!) und das ohne PKH-Schmuh, und man darf auch alle vortragen und Zeugen vorladen. Doch das ist den deutschen Gerichten so meist total egal, sie brechen also 1 GG Absatz 2 i.V.m 20 GG Absatz 3. Da laut obigem Link und Schreiben des BMJ Sie sich auch mit der Gesetzgebung befassen, stelle ich fest, die Gesetze nicht echt nicht miteinander verzahnt. Eigentlich kann man fast jeden Zivilrichter samt Kläger hinter Gitter bringen per STGB. Das wissen die aber nicht, weil ein Zivil-Rechtsanwalt absolut null vom STGB versteht und umgekehrt. Die können nichts und Richter auch nicht. Die sind wie kleinkarierte Denker, die kennen nur ihr Kleinstkästchen und sonst nichts. Was gedenken Sie tun tun, denn die ex-BM des BMJ Leutheusser-Schnarrenberger hatte sich oft genug wegen der Behördenwillkür auch Willkür der Gerichte aufgeregt. Man bekommt ja bei diesen Schmuh-Verfahren ohne Gehör, meist nur Schriftsätze und Beschlüsse zugeschickt, wo niemand unterschreibt, Computerausdruck, sonst nichts. Was gedenkt der Gesetzgeber zu tun? Unabhängige Richterschulungen von Richtervereinen (Vereinsmeierei !) an sich sind dumm, da die Richter zwar unabhängig meinen zu sein, sie wirken aber wie Scheinselbständige, fernab vom Gesetz und deren Bundes- bzw. Landesgehaltszahler. Und so bekommt man nur einen Schein als Beschluss, aber keine Verhandlung. Die sind wie Alzheimer - denen fehlt die juristische Kompetenz. Die werden dann eklig, wenn man darauf hinweist oder behaupten frech, man (z.B. also ich) habe ja nichts je schriftlich eingereicht. Also, ist es der Entzug des gesetzlichen Richters. Denn Richter unterschreiben nicht je. Anwendbar ist aber immer nur Menschenrecht, 25 GG, dann VSTGB, danach runter STGB. Alle anderen Zivilgesetze sind aber dem nicht je angepasst worden. Woran liegt das? An fehlendem Know How im Bundestag oder gibt es dazu Infos - diese könnte ich dann auf Achtung Intelligence veröffentlichen. Also, Richter sind nicht unabhängig, sie wirken aber heutzutage korrupt, sondern sie sind abhängig Beschäftigte, die Chefetage ist das BMJ bzw. die Justizministerien der jeweiligen Länder. Doch dort, arbeiten erstaunlich viele Staatsanwälte und Richter in den Ministerien. Es fehlt die Gewaltenteilung. Die schmuhen anscheinend alle herum. Aufgeflogen ist das anhand von Organigrammen. Da stand dann hinter den Namen StA, OStA etc pp. Es gibt auch sogenannte Regierungssekretärinnen, die als Schreibkraft in Gerichten arbeiten, für den Präsidenten des Gerichts etc pp. Andere wissen, dass es Justizangestellte heißen müsste, die spielen jedoch oft Urkundsbeamte oder es muss heißen Justizsekretärin. Das Bundesministerium für Bild und Forschung wies auf eine riesige Zahl von arbeitenden funktionellen Analphabeten hin ( totaler Wortsalat, verstehen Sachverhalte falsch herum oder gar nicht etc pp,). Wann sorgt die BRD dafür, dass Gesetze ordnungsgemäß befolgt werden und eingehalten werden? Die meisten verstecken die Gesetze und halten sich nicht daran (eingehalten = fernhalten bzw. eingehalten - sich daran halten).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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