Frage zu Protokollführung -> Abwesenheit entschuldigt/unentschuldigt fehlender Abgeordneter

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Protokoll des Bundestages vom 27. Januar 2023, dem Holocaustgedenktag mit entsprechender Gedenkstunde im Parlament, finden sich die Namen der entschuldigt fehlenden Abgeordneten. Etwaige unentschuldigt fehlende Abgeordnete wurden hingegen keine genannt.
Gehe ich dann recht in der Annahme, dass es keine Abgeordnete gab, die unentschuldigt fehlten?
Werden allgemein Abgeordnete namentlich erwähnt, wenn sie fehlen (gleich ob entschuldigt oder nicht)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, im Pro…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zu Protokollführung -> Abwesenheit entschuldigt/unentschuldigt fehlender Abgeordneter [#288655]
Datum
20. September 2023 11:33
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Protokoll des Bundestages vom 27. Januar 2023, dem Holocaustgedenktag mit entsprechender Gedenkstunde im Parlament, finden sich die Namen der entschuldigt fehlenden Abgeordneten. Etwaige unentschuldigt fehlende Abgeordnete wurden hingegen keine genannt. Gehe ich dann recht in der Annahme, dass es keine Abgeordnete gab, die unentschuldigt fehlten? Werden allgemein Abgeordnete namentlich erwähnt, wenn sie fehlen (gleich ob entschuldigt oder nicht)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288655/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Ihre Anfrage vom 20. September 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich am 20. September 2023 …
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. September 2023
Datum
22. September 2023 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben sich am 20. September 2023 über die Plattform "FragDenStaat" an den Deutschen Bundestag gewandt. Sie beziehen sich auf das Protokoll der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023, sprechen insoweit von "entschuldigten Abgeordneten" und erkundigen sich, ob es auch unentschuldigt fehlende Abgeordnete gegeben habe. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob insoweit ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsrecht besteht, kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mitteilen: Ihre Anfrage scheint auf einem Missverständnis zu beruhen. Bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023 handelt es sich um eine Sonderveranstaltung und nicht um eine Plenarsitzung. Dementsprechend enthält das Protokoll (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw04-gedenkstunde-protokoll-932594) auch keine Angaben über entschuldigte Abgeordnete. Das Protokoll, auf das Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, dürfte das Protokoll der sich an die Gedenkstunde anschließenden 83. Plenarsitzung sein (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20083.pdf). In der jeweils als Anlage zum Stenografischen Bericht einer Plenarsitzung veröffentlichten Übersicht über die entschuldigten Abgeordneten werden nur Abgeordnete aufgeführt, die auch tatsächlich entschuldigt sind. Fehlen Abgeordnete unentschuldigt, werden Abzüge von ihrer Kostenpauschale vorgenommen (vgl. § 14 Abgeordnetengesetz). Über die unentschuldigt fehlenden Abgeordneten werden jedoch keine besonderen Statistiken oder Auswertungen geführt. Auch Auflistungen, welcher Abgeordneter bei welcher Plenarsitzung anwesend war, werden nicht geführt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, nachzuvollziehen, welche Abgeordneten an den sog. "namentlichen Abstimmungen" teilgenommen haben und wie sie jeweils abgestimmt haben. Sie finden diese Angaben auf der Seite des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/abstimmung. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 4. Oktober 2023. Mit freundlichen Grüßen