Frage zum Thema Weihnachten

ich hätte eine Frage in der es um Weihnachten geht und zwar dürfen nur 4 Person die in Polen genau in Lauban wohnen, an Weihnachten nach Görlitz kommen um gemeinsam die Weihnachtszeit mit der Familie zu feiern?
Ich würde mich über Ihre Antwort freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2020
  • Frist
    26. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte eine Fra…
An Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage zum Thema Weihnachten [#207068]
Datum
22. Dezember 2020 11:50
An
Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte eine Frage in der es um Weihnachten geht und zwar dürfen nur 4 Person die in Polen genau in Lauban wohnen, an Weihnachten nach Görlitz kommen um gemeinsam die Weihnachtszeit mit der Familie zu feiern? Ich würde mich über Ihre Antwort freuen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207068/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt
Derzeit sind 5.208 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 590,37 je 100.000 Einwohner. Stand 23.12.2020 1…
Von
Landkreis Görlitz - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Frage zum Thema Weihnachten [#207068] Antragsteller/in, Antragsteller/in
Datum
24. Dezember 2020 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Derzeit sind 5.208 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 590,37 je 100.000 Einwohner. Stand 23.12.2020 12:00Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in Personen können nach §1 ( Sächs. Corona Quarantäne Verordnung vom 30.10.2020 Stand 16.11.2020) derzeit nicht ohne sofortige Absonderung aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen. Ausnahmen von der Absonderung nach § 3 ( Sächs. Corona Quarantäne Verordnung vom 30.10.2020 Stand 16.11.2020) bestehen. Siehe Antworten über: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Häufige Fragen zur….. z.B. Darf ich meine Familienangehörigen in einem Risikogebiet im Ausland besuchen? Was ist bei der Rückkehr zu beachten?<https://www.coronavirus.sachsen.de/ha...> Der Besuch von Familienangehörigen in einem Risikogebiet im Ausland ist ohne eine anschließende Pflicht zur Quarantäne möglich, wenn es sich um den Besuch zur Wahrnehmung des Sorgerechts oder eines Umgangsrechts, um den Besuch des nicht in demselben Hausstand wohnenden Ehegatten oder Lebensgefährten oder um den Besuch von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) handelt. Der Besuch von Verwandten zweiten Grades (Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) ist ohne anschließende Quarantänepflicht möglich, wenn Sie bei der Einreise über einen negativen Corona-Test verfügen. Die Testung darf bei der Einreise nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Gleiche Regelungen gelten für Personen, die aus dem ausländischen Risikogebiet einreisen, um in Sachsen Familienangehörige zu besuchen. Keine Verwandten ersten oder zweiten Grades sind Verschwägerte, z. B. Schwiegereltern. Besucht eine Familie (Ehepaar mit Kindern) die Eltern der Ehefrau in einem ausländischen Risikogebiet, muss bei der Einreise nach Deutschland unterschieden werden: die Ehefrau ist von der Quarantänepflicht befreit (§ 3 Abs. 2 Nr. 2), die Kinder mit einem negativen Coronatest müssen nicht in Quarantäne (§3 Abs. 2 Satz Nr. 2 Buchst. a), der Ehemann muss in Quarantäne (§ 1 Abs. 1). Landratsamt Görlitz Gesundheitsamt Team Reiserückkehrer/ Hr. Jüttler --------------------------------------------------- E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: www.kreis-goerlitz.de<http://www.kreis-goerlitz.de> --------------------------------------------------- --------------------------------------------------- Der Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte elektronische Dokumente ist mit Einschränkungen eröffnet. Informationen und Erläuterungen hierzu und zu den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-goerlitz.de<http://www.kreis-goerlitz.de>. Der Inhalt dieser E-Mail (inklusive etwaiger Anhänge) ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Falls Sie nicht der richtige Adressat oder dessen berechtigter Vertreter sind, dürfen Sie die vorliegende E-Mail nicht verbreiten, drucken, kopieren, speichern oder sonst gebrauchen. Wenn Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, zeigen Sie dies bitte an, indem Sie dem Absender antworten und löschen Sie diese E-Mail von Ihrem System. ---------------------------------------------------