Derzeit sind 5.208 Personen infiziert. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 590,37 je 100.000 Einwohner. Stand 23.12.2020 12:00Uhr
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Personen können nach §1 ( Sächs. Corona Quarantäne Verordnung vom 30.10.2020 Stand 16.11.2020) derzeit nicht ohne sofortige Absonderung aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen. Ausnahmen von der Absonderung nach § 3 ( Sächs. Corona Quarantäne Verordnung vom 30.10.2020 Stand 16.11.2020) bestehen.
Siehe Antworten über:
https://www.coronavirus.sachsen.de/
Häufige Fragen zur…..
z.B.
Darf ich meine Familienangehörigen in einem Risikogebiet im Ausland besuchen? Was ist bei der Rückkehr zu beachten?<
https://www.coronavirus.sachsen.de/ha...>
Der Besuch von Familienangehörigen in einem Risikogebiet im Ausland ist ohne eine anschließende Pflicht zur Quarantäne möglich, wenn es sich um den Besuch zur Wahrnehmung des Sorgerechts oder eines Umgangsrechts, um den Besuch des nicht in demselben Hausstand wohnenden Ehegatten oder Lebensgefährten oder um den Besuch von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) handelt.
Der Besuch von Verwandten zweiten Grades (Geschwister, Großeltern, Enkelkinder) ist ohne anschließende Quarantänepflicht möglich, wenn Sie bei der Einreise über einen negativen Corona-Test verfügen. Die Testung darf bei der Einreise nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen.
Gleiche Regelungen gelten für Personen, die aus dem ausländischen Risikogebiet einreisen, um in Sachsen Familienangehörige zu besuchen.
Keine Verwandten ersten oder zweiten Grades sind Verschwägerte, z. B. Schwiegereltern. Besucht eine Familie (Ehepaar mit Kindern) die Eltern der Ehefrau in einem ausländischen Risikogebiet, muss bei der Einreise nach Deutschland unterschieden werden: die Ehefrau ist von der Quarantänepflicht befreit (§ 3 Abs. 2 Nr. 2), die Kinder mit einem negativen Coronatest müssen nicht in Quarantäne (§3 Abs. 2 Satz Nr. 2 Buchst. a), der Ehemann muss in Quarantäne (§ 1 Abs. 1).
Landratsamt Görlitz
Gesundheitsamt
Team Reiserückkehrer/ Hr. Jüttler
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