Frage zum Zuständigkeitsbereich der PI Remagen

Auskunft zu folgendem Thema:
1.
Auf der Webseite der Polizei Remagen sind zum Zuständigkeitsbereich folgende Angaben veröffentlicht: Die Dienststelle ist zuständig für die Städte Remagen und Sinzig sowie Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal, jedoch „ohne die Ortsgemeinden Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach“
Der Zuständigkeitsbereich ist demnach 254,56 km² groß. 67093 Menschen sollen in dem Gebiet wohnen.
2.
Ich habe nachgerechnet und komme vor dem Hintergrund der genannten Gebiete zu einem tatsächlichen Zuständigkeitsbereich von 195,75 km² und einer Einwohnerzahl von 61324.
Die von mir errechneten Angaben basieren auf den offiziellen Angaben des rheinland-pfälzischen Statistikbehörde.
3.
Es ist anzunehmen, dass bei der Berechnung der polizeilich veröffentlichten Angaben offensichtlich davon ausgegangen wurde, die PI Remagen sei für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal zuständig. Ich mutmaße, dass die Behörde bei der Berechnung des Zuständigkeitsbereiches vergessen hat, die Ortsgemeinden „Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach“ entsprechend zu berücksichtigen. Tatsächlich machen die genannten Ortsgemeinden in der Summe einen nicht geringen Teil der Verbandsgemeinde aus. Die Fläche der genannten Ortsgemeinden umfasst zusammen 58,83 km². In diesem Gebiet leben meiner Berechnung zu Folge 6071 Menschen. Da die PI Remagen in diesen Ortsgemeinden tatsächlich nicht zuständig ist, wären diese Werte also entsprechend abzuziehen.
Ich bitte deshalb um Auskunft, ob die Remagener Polizei sich bei den veröffentlichten Zahlen verrechnet hat und nicht berücksichtigte, dass ihr Zuständigkeitsbereich nicht die ganze Verbandsgemeinde Brohltal umfasst. Dann wäre der Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Remagen tatsächlich nicht unwesentlich kleiner als in den Veröffentlichungen angegeben.
Statt für 67093 Bewohner wäre die Dienststelle nur für 61324 Menschen zuständig, was etwa 09 Prozent Unterschied bedeuten würde.
Eine noch größere Diskrepanz wäre jedoch in Hinblick auf die tatsächliche Fläche des Zuständigkeitsbereiches festzustellen:
Anstatt der offiziellen 254,56 km² würde die PI Remagen tatsächlich nur für nur für 195,75 km² zuständig wäre. Damit würde die Polizei ihren Dienstbezirk um ca. 23,10 % höher angegeben haben, als dieser tatsächlich ist.

Daher meine Fragen:
a)
Hat die Polizei Remagen bei den veröffentlichten Werten falsche Angaben gemacht?
oder aber
b)
Sind die Zahlen grundsätzlich korrekt, und die Remagener Polizei doch für den gesamten Bereich der VG Brohltal zuständig? Damit wäre die Aussage, die Dienststelle sei nicht für die Orte »Ortsgemeinden Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach« zuständig, wiederum falsch.
Dies würde dann auch Fragen aufwerfen, weshalb andere Dienststellen dann angeben, dass die genannten Orte wiederum in ihren Zuständigkeitsbereich fallen würden.
c)
Oder gibt es eine andere Erklärung für die aufgeworfenen Fragen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft zu fo…
An Polizeidirektion Mayen Details
Von
Robert-Sebastian Theiss-Sinzig
Betreff
Frage zum Zuständigkeitsbereich der PI Remagen [#256626]
Datum
8. August 2022 01:06
An
Polizeidirektion Mayen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft zu folgendem Thema: 1. Auf der Webseite der Polizei Remagen sind zum Zuständigkeitsbereich folgende Angaben veröffentlicht: Die Dienststelle ist zuständig für die Städte Remagen und Sinzig sowie Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal, jedoch „ohne die Ortsgemeinden Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach“ Der Zuständigkeitsbereich ist demnach 254,56 km² groß. 67093 Menschen sollen in dem Gebiet wohnen. 2. Ich habe nachgerechnet und komme vor dem Hintergrund der genannten Gebiete zu einem tatsächlichen Zuständigkeitsbereich von 195,75 km² und einer Einwohnerzahl von 61324. Die von mir errechneten Angaben basieren auf den offiziellen Angaben des rheinland-pfälzischen Statistikbehörde. 3. Es ist anzunehmen, dass bei der Berechnung der polizeilich veröffentlichten Angaben offensichtlich davon ausgegangen wurde, die PI Remagen sei für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal zuständig. Ich mutmaße, dass die Behörde bei der Berechnung des Zuständigkeitsbereiches vergessen hat, die Ortsgemeinden „Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach“ entsprechend zu berücksichtigen. Tatsächlich machen die genannten Ortsgemeinden in der Summe einen nicht geringen Teil der Verbandsgemeinde aus. Die Fläche der genannten Ortsgemeinden umfasst zusammen 58,83 km². In diesem Gebiet leben meiner Berechnung zu Folge 6071 Menschen. Da die PI Remagen in diesen Ortsgemeinden tatsächlich nicht zuständig ist, wären diese Werte also entsprechend abzuziehen. Ich bitte deshalb um Auskunft, ob die Remagener Polizei sich bei den veröffentlichten Zahlen verrechnet hat und nicht berücksichtigte, dass ihr Zuständigkeitsbereich nicht die ganze Verbandsgemeinde Brohltal umfasst. Dann wäre der Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Remagen tatsächlich nicht unwesentlich kleiner als in den Veröffentlichungen angegeben. Statt für 67093 Bewohner wäre die Dienststelle nur für 61324 Menschen zuständig, was etwa 09 Prozent Unterschied bedeuten würde. Eine noch größere Diskrepanz wäre jedoch in Hinblick auf die tatsächliche Fläche des Zuständigkeitsbereiches festzustellen: Anstatt der offiziellen 254,56 km² würde die PI Remagen tatsächlich nur für nur für 195,75 km² zuständig wäre. Damit würde die Polizei ihren Dienstbezirk um ca. 23,10 % höher angegeben haben, als dieser tatsächlich ist. Daher meine Fragen: a) Hat die Polizei Remagen bei den veröffentlichten Werten falsche Angaben gemacht? oder aber b) Sind die Zahlen grundsätzlich korrekt, und die Remagener Polizei doch für den gesamten Bereich der VG Brohltal zuständig? Damit wäre die Aussage, die Dienststelle sei nicht für die Orte »Ortsgemeinden Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach« zuständig, wiederum falsch. Dies würde dann auch Fragen aufwerfen, weshalb andere Dienststellen dann angeben, dass die genannten Orte wiederum in ihren Zuständigkeitsbereich fallen würden. c) Oder gibt es eine andere Erklärung für die aufgeworfenen Fragen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig Anfragenr: 256626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256626/
Mit freundlichen Grüßen Robert-Sebastian Theiss-Sinzig

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