Frage zum Zuständigkeitsbereich der PI Remagen
Auskunft zu folgendem Thema:
1.
Auf der Webseite der Polizei Remagen sind zum Zuständigkeitsbereich folgende Angaben veröffentlicht: Die Dienststelle ist zuständig für die Städte Remagen und Sinzig sowie Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal, jedoch „ohne die Ortsgemeinden Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach“
Der Zuständigkeitsbereich ist demnach 254,56 km² groß. 67093 Menschen sollen in dem Gebiet wohnen.
2.
Ich habe nachgerechnet und komme vor dem Hintergrund der genannten Gebiete zu einem tatsächlichen Zuständigkeitsbereich von 195,75 km² und einer Einwohnerzahl von 61324.
Die von mir errechneten Angaben basieren auf den offiziellen Angaben des rheinland-pfälzischen Statistikbehörde.
3.
Es ist anzunehmen, dass bei der Berechnung der polizeilich veröffentlichten Angaben offensichtlich davon ausgegangen wurde, die PI Remagen sei für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Brohltal zuständig. Ich mutmaße, dass die Behörde bei der Berechnung des Zuständigkeitsbereiches vergessen hat, die Ortsgemeinden „Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach“ entsprechend zu berücksichtigen. Tatsächlich machen die genannten Ortsgemeinden in der Summe einen nicht geringen Teil der Verbandsgemeinde aus. Die Fläche der genannten Ortsgemeinden umfasst zusammen 58,83 km². In diesem Gebiet leben meiner Berechnung zu Folge 6071 Menschen. Da die PI Remagen in diesen Ortsgemeinden tatsächlich nicht zuständig ist, wären diese Werte also entsprechend abzuziehen.
Ich bitte deshalb um Auskunft, ob die Remagener Polizei sich bei den veröffentlichten Zahlen verrechnet hat und nicht berücksichtigte, dass ihr Zuständigkeitsbereich nicht die ganze Verbandsgemeinde Brohltal umfasst. Dann wäre der Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Remagen tatsächlich nicht unwesentlich kleiner als in den Veröffentlichungen angegeben.
Statt für 67093 Bewohner wäre die Dienststelle nur für 61324 Menschen zuständig, was etwa 09 Prozent Unterschied bedeuten würde.
Eine noch größere Diskrepanz wäre jedoch in Hinblick auf die tatsächliche Fläche des Zuständigkeitsbereiches festzustellen:
Anstatt der offiziellen 254,56 km² würde die PI Remagen tatsächlich nur für nur für 195,75 km² zuständig wäre. Damit würde die Polizei ihren Dienstbezirk um ca. 23,10 % höher angegeben haben, als dieser tatsächlich ist.
Daher meine Fragen:
a)
Hat die Polizei Remagen bei den veröffentlichten Werten falsche Angaben gemacht?
oder aber
b)
Sind die Zahlen grundsätzlich korrekt, und die Remagener Polizei doch für den gesamten Bereich der VG Brohltal zuständig? Damit wäre die Aussage, die Dienststelle sei nicht für die Orte »Ortsgemeinden Schalkenbach, Königsfeld, Spessart, Kempenich, Weibern und Hohenleimbach« zuständig, wiederum falsch.
Dies würde dann auch Fragen aufwerfen, weshalb andere Dienststellen dann angeben, dass die genannten Orte wiederum in ihren Zuständigkeitsbereich fallen würden.
c)
Oder gibt es eine andere Erklärung für die aufgeworfenen Fragen?
Anfrage erfolgreich
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Datum8. August 2022
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10. September 2022
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