frage zur Haltung der Bundesregierung zu den UNESCO-Leitlinien für die Verwaltung digitaler Plattformen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge verfolge ich die aktuellen Entwicklungen rund um die von der UNESCO vorgeschlagenen "Leitlinien für die Verwaltung digitaler Plattformen". Diese Leitlinien sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, um mit Desinformation, Hassreden und Verschwörungstheorien umzugehen. Es ist unerlässlich, die Implikationen dieser Richtlinien im Hinblick auf die Meinungs- und Informationsfreiheit zu bewerten.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert in Artikel 5 die Meinungsfreiheit als ein fundamentales Recht. Jegliche Einschränkung dieses Rechts müsste im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen. Die UNESCO-Leitlinien, die eine Regulierung der Informationsverbreitung auf digitalen Plattformen vorsehen, könnten möglicherweise in Konflikt mit diesen Grundsätzen stehen.

Besonders bedenklich ist die potenzielle Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung und die freie Verbreitung von Informationen. Die vergangenen Jahre, insbesondere während der Corona-Pandemie, haben die Wichtigkeit eines freien und offenen Diskurses unterstrichen. Die Möglichkeit zur freien Äußerung von Meinungen und zur Verbreitung von Informationen ist ein Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende zentrale Fragen:

1. Wie positioniert sich die aktuell amtierende Bundesregierung zu den vorgeschlagenen UNESCO-Leitlinien?
2. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland nicht durch diese oder ähnliche internationale Bestrebungen eingeschränkt wird?
3. Inwieweit werden Maßnahmen ergriffen, um die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Raum zu schützen und gleichzeitig Desinformation und Hassreden effektiv zu bekämpfen, ohne dabei grundlegende demokratische Prinzipien zu untergraben?

Ich bitte um eine klare Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen wichtigen Fragen. Es ist von größter Bedeutung, dass wir unsere demokratischen Werte und Grundrechte auch im digitalen Zeitalter bewahren und schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, mit g…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
frage zur Haltung der Bundesregierung zu den UNESCO-Leitlinien für die Verwaltung digitaler Plattformen [#297516]
Datum
17. Januar 2024 10:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit großer Sorge verfolge ich die aktuellen Entwicklungen rund um die von der UNESCO vorgeschlagenen "Leitlinien für die Verwaltung digitaler Plattformen". Diese Leitlinien sehen eine Reihe von Maßnahmen vor, um mit Desinformation, Hassreden und Verschwörungstheorien umzugehen. Es ist unerlässlich, die Implikationen dieser Richtlinien im Hinblick auf die Meinungs- und Informationsfreiheit zu bewerten. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert in Artikel 5 die Meinungsfreiheit als ein fundamentales Recht. Jegliche Einschränkung dieses Rechts müsste im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben stehen. Die UNESCO-Leitlinien, die eine Regulierung der Informationsverbreitung auf digitalen Plattformen vorsehen, könnten möglicherweise in Konflikt mit diesen Grundsätzen stehen. Besonders bedenklich ist die potenzielle Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung und die freie Verbreitung von Informationen. Die vergangenen Jahre, insbesondere während der Corona-Pandemie, haben die Wichtigkeit eines freien und offenen Diskurses unterstrichen. Die Möglichkeit zur freien Äußerung von Meinungen und zur Verbreitung von Informationen ist ein Eckpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende zentrale Fragen: 1. Wie positioniert sich die aktuell amtierende Bundesregierung zu den vorgeschlagenen UNESCO-Leitlinien? 2. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit in Deutschland nicht durch diese oder ähnliche internationale Bestrebungen eingeschränkt wird? 3. Inwieweit werden Maßnahmen ergriffen, um die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Raum zu schützen und gleichzeitig Desinformation und Hassreden effektiv zu bekämpfen, ohne dabei grundlegende demokratische Prinzipien zu untergraben? Ich bitte um eine klare Stellungnahme der Bundesregierung zu diesen wichtigen Fragen. Es ist von größter Bedeutung, dass wir unsere demokratischen Werte und Grundrechte auch im digitalen Zeitalter bewahren und schützen. Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297516/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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