Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es geht um Fahrrad-Verkehrsregeln im Münsteraner Kreuzviertel. Wir fanden uns heute, mit dem Fahrrad unterwegs, an einer Straße in einem Wohngebiet vor, an der ein “Einfahrt verboten” Schild steht. Gleichzeitig steht dort auch ein blaues, rundes Schild, auf dem Füßgänger*innen und Radfahrer*innen abgebildet sind. Der Radweg ist nur auf einer Seite der Fahrbahn, auf der von uns aus gesehen rechten.
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Nun interpretiert mein Mann diese Kombination so, dass die Einfahrt für Fahrräder trotz des Verbotsschilds erlaubt sei - aber nur auf dem Radweg, nicht auf der Straße. Ich kenne nur die Kombination aus “Einfahrt verboten” und darunter “Fahrräder frei”, die auch Fahrrädern erlaubt, die Straße von der eigentlich verbotenen Seite aus zu befahren.
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Was ist korrekt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 280012
Antwort an:
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