Fragebögen zu Microsoft 365

von Ihrer Behörde zum Einsatz von Microsoft 365 an Verantwortliche seit der 104. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder versandte Fragebögen bzw. Schreiben zur Anhörung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: von Ihrer Behörde zum Einsatz von…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zu Microsoft 365 [#268057]
Datum
18. Januar 2023 13:42
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
von Ihrer Behörde zum Einsatz von Microsoft 365 an Verantwortliche seit der 104. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder versandte Fragebögen bzw. Schreiben zur Anhörung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268057/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Fragebögen zu Microsoft 365 [#268057]; mein Aktenzeichen: 95.23.35:0008/wz
Datum
31. Januar 2023 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Gegen den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) besteht nach § 81 Abs. 1 Nr. 3 HDSIG ein Anspruch auf Informationszugang nur insoweit, als er allgemeine Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich jedoch um solche, die den Kernbereich der Aufsichtstätigkeit des HBDI betreffen. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. Mit freundlichen Grüßen