Fragebogen zur CEF 2024

den in der Pressemitteilung der DSK vom 28.02.2024 erwähnten strukturierten Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche (vgl. https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den in der Pressemitteilung der DSK v…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebogen zur CEF 2024 [#301485]
Datum
28. Februar 2024 14:13
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den in der Pressemitteilung der DSK vom 28.02.2024 erwähnten strukturierten Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche (vgl. https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301485/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/24.008 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. > Antrag nach dem…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fragebogen zur CEF 2024 [#301485]
Datum
19. März 2024 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 18.01/24.008 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Guten Tag, > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > den in der Pressemitteilung der DSK vom 28.02.2024 erwähnten > strukturierten Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch > Verantwortliche (vgl. > https://datenschutzkonferenz-online.de/media/pm/2024-02-28_DSK-PM_CEF-2024-Auskunftsrecht.pdf). In dieser Pressemitteilung heißt es: "Kerninstrument der gemeinsamen Initiative ist ein strukturierter Fragebogen zur Umsetzung des Rechts auf Auskunft durch Verantwortliche, der in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten koordiniert zum Einsatz kommen soll." Wir beziehen uns in dieser Pressemitteilung auf ein Dokument, das im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) erstellt wurde. Zu diesem Dokument begehren Sie Zugang. Gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 1049/2001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission http://data.europa.eu/eli/reg/2001/1049/oj habe ich das EDSA-Sekretariat über die Anfrage nach dem Dokument informiert und dort abgefragt, in welcher Form ich das vom EDSA erhaltene Dokument herausgeben darf. Das Resultat entnehmen Sie bitte der Anlage. Das EDSA-Sekretariat hat die vorgenommenen "redactions" wie folgt begründet: 1) Article 4 (1) b) of the Regulation 1049/2001 ("Privacy and integrity of the individual": Es wurden personenbezogene Daten (Namen und Kontaktdaten) geschwärzt. Begründung des EDSA-Sekretariats: "The document to which access is requested contains personal data, in particular names and contact details of data subjects, as well as other personal information. Pursuant to Article 4(1)(b) of Regulation (EC) No 1049/2001, access to a document has to be refused if its disclosure would undermine the protection of privacy and the integrity of the individual, in particular in accordance with EU legislation regarding the protection of personal data. The applicable legislation in this field is Regulation (EU) 2018/1725 of the European Parliament and of the Council of 23 October 2018 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data by the Union institutions, bodies, offices and agencies and on the free movement of such data, and repealing Regulation (EC) No 45/2001 and Decision No 1247/2002/EC. When access is requested to documents containing personal data, Regulation 2018/1725 becomes fully applicable. According to Article 9(1)(b) of this Regulation, personal data shall only be transferred to recipients if they establish the necessity of having the data transferred to them for a specific purpose in the public interest and the controller considers it proportionate. We consider that, with the information available, the necessity of disclosing the aforementioned personal data has not been established and/or that it cannot be assumed that such disclosure would not prejudice the legitimate rights of the persons concerned. Therefore, we are disclosing a version of the documents requested in which these personal data have been redacted." 2) Article 4 (3) 2nd paragraph of the Regulation 1049/2001 ("disclosure would undermine the institution's decision-making process") Es wurden weitere Kommentare geschwärzt. Begründung des EDSA-Sekretariats: "The documents which you seek to obtain contain discussions, views and/or opinions of the EDPB members and/or of its Secretariat concerning decisions that have already been taken. Notwithstanding the fact that decisions regarding these documents have already been taken, their disclosure would seriously undermine the decision-making process of the EDPB as it would curtail the Members “space to think”, as it would prevent them from freely submitting their uncensored views on the matter, and freely discussing the issues at stake also in light of their national situations. We are therefore disclosing a version of the document where this information has been redacted." Es handelt sich um eine einfache Auskunft. Gebühren werden nicht erhoben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen

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