Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes

die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die im Rahmen Ihr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188623]
Datum
11. Juni 2020 07:55
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188623
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes“ vom 11…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188623]
Datum
22. Juli 2020 16:10
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes“ vom 11.06.2020 (#188623) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188623 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188623/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Anfrage Az. 541-1-23 Ihre Anfrage vom 11. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bayerische Landesbeau…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
10. August 2020 08:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 541-1-23 Ihre Anfrage vom 11. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gehört nicht zu den nach Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) auskunftspflichtigen Stellen (Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayDSG). Ungeachtet dieser Vorgabe gebe ich Ihnen gern die folgenden Hinweise: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz setzt bei wiederkehrenden Vor-Ort-Prüfungen untereinander vergleichbarer bayerischer öffentlicher Stellen (z. B. Schulen, gemeindliche Meldestellen) auch standardisierte Fragenkataloge ein. Die Kataloge werden jeweils mit dem Wandel der rechtlichen sowie technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Um bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu erleichtern, stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz umfangreiche Informationen bereit, die im Internet auf der Seite https://www.da-tenschutz-bayern.de abgerufen werden können. Darunter befinden sich ebenfalls Fragenkataloge, so etwa der "Prüfbogen für eine Videoüberwachung durch eine bayerische öffentliche Stelle" oder die Checkliste zur Auftragsverarbeitung am Ende der entsprechenden Orientierungshilfe (beide in der Rubrik "Datenschutzreform 2018"). Ich hoffe, meine Hinweise konnten Ihrem Informationsanliegen entsprechen. Mit freundlichen Grüßen