Fragebogen zur "Unternehmensbefragung im Mai/Juni 2023 mit Aussagen zu einem potenziellen Nationalpark in der Egge"
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- der Fragebogen zur "Unternehmensbefragung im Mai/Juni 2023 mit Aussagen zu einem potenziellen Nationalpark in der Egge", der an die Unternehmen versandt wurde
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum22. Dezember 2023
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24. Januar 2024
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